Entwurf hat mit Anlegerschutz wenig zu tun

Schäuble schießt vor allem gegen offene Fonds und Vertriebe

Wer denkt sich so etwas aus? Offene Immobilienfonds müssen einen pauschalen Abschlag in Höhe von zehn Prozent auf die gutachterlich festgestellten Werte vornehmen. Bei einem Gesamtvolumen von rund 90 Milliarden Euro sind auf einen Schlag neun Milliarden Euro pulverisiert. Geld, das den Investoren gehört, oft genug Kleinanleger, die ihr Erspartes in die offenen Fonds gesteckt haben.

Experten aus dem Bundesfinanzministerium BMF denken sich so etwas aus. Fachleute, die offenbar den Kontakt zu Wirtschaft und Wähler komplett abgebrochen haben. Hat es ähnliche ernst gemeinte Vorschläge jemals gegeben? Ich kann mich nicht daran erinnern. Offenbar sind auch manche Volksvertreter überrascht. So sollen sich Teile der CDU inzwischen von dem Entwurf distanziert haben.

 „Alles halb so wild“, beruhigt daher der Bundesverband Investment und Asset Management BVI die Anleger und ruft zur Besonnenheit auf. Schließlich handelt es sich lediglich um einen Diskussionsentwurf. „Wir sind sicher, dass der Entwurf noch erheblich geändert wird, insbesondere gehen wir fest davon aus, dass es keine vom Gesetzgeber angeordneten Bewertungsabschläge geben wird“, erklärt BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip.

Doch die Anleger sind keineswegs beruhigt. Am 5. Mai um 13 Uhr mittags hat die SEB die Rücknahme der Fondsanteile ausgesetzt. „Der Diskussionsentwurf des BMF hat zu massiver Verunsicherung der Anleger geführt“, sagt die Vorstandsvorsitzende Barbara Knoflach. „Das Verlaufsbild zeigt, dass über den Diskussionsentwurf informierte Großanleger erneut schneller reagieren als andere.“

Noch schneller war KanAm. Schon seit 11.30 Uhr am selben Tag wurden Verkaufsaufträge hier nicht mehr ausgeführt. Grund sind ebenfalls massive Mittelabflüsse. Wer will es den Anlegern verdenken? Warum sollen sie eine staatlich verordnete Vermögensvernichtung von zehn Prozent hinnehmen?

Andere Anbieter folgten Anfang dieser Woche. Zum Beispiel Morgan Stanley mit seinem Fonds P2 Value. Auch wenn der Entwurf dem einen oder anderen eventuell einen vorgeschobenen Grund liefert, die Schotten erst mal wieder dicht zu machen, so ist der Diskussionsentwurf dennoch völlig daneben. Und auch, was das BMF in Sachen geschlossene Fonds vorhat, ist nicht der große Wurf. Was unter der Überschrift „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ steht, hat mit dem Schutz der Anleger nicht viel zu tun. Es würde keinen dubiosen Dubaifonds verhindern, mit dem Anleger in der Vergangenheit tatsächlich Kapital verloren haben. Und kaum ein anderes Angebot, mit dem fragwürdige Initiatoren ihre Anleger über den Tisch ziehen wollen.

Darum scheint es dem Ministerium offenbar auch gar nicht zu gehen. Es hat anderes vor. Das BMF will Anteile an geschlossenen Fonds künftig als Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) betrachten. Das hätte vor allem Auswirkungen auf den Vertrieb. Bislang unabhängige Vermittler müssten sich unter ein Haftungsdach begeben und könnten somit die Produkte nicht mehr selbst auswählen. Dagegen haben sich die Vermittler in Stellung gebracht. „Wir fordern einen fairen Wettbewerb der Vertriebsformen: Der Vertrieb durch unabhängige Berater muss als Gegengewicht zum Bankenvertrieb erhalten bleiben“, schimpft der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) und fordert die Branche auf, sich an einer Unterschriftenaktion gegen den BMF-Entwurf zu beteiligen.

Die Emissionshäuser kämen vergleichsweise ungeschoren davon. Doch das ist nicht das, was der Verband Geschlossene Fonds sich vorgestellt hatte. Er möchte durchaus eine Regulierung seiner Branche, schon um das Mäntelchen des grauen Kapitalmarktes endlich abzuwerfen. Ein Begriff, den der Diskussionsentwurf des MBF erneut wiederholt strapaziert.

„Das Ziel ist richtig, der Weg dorthin aber nicht“, meint Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des VGF. Dabei räumt er ein, dass der Entwurf den Vertrieb erheblich empfindlicher trifft als die Emissionshäuser. Denn die Beratung und Vermittlung geschlossener Fonds wäre eine zulassungs- und aufsichtspflichtige Dienstleistung im Sinne des KWG.

Die Anbieter dagegen würde das kommende Gesetz kaum spüren. „Initiatoren wären nur in den Punkten Eigenvertrieb, Vertriebssteuerung und Zweitmarkthandel betroffen. Das eigentliche Emissionsgeschäft bleibt ausgenommen“, sagt Romba. Da hier aber in Kürze die Europäische Union mit ihrer AIFM-Richtlinie ins Spiel kommt,
sieht er das nicht besonders kritisch. „Es ergibt doch keinen Sinn, jetzt eine bundesweite Regelung zu treffen, wenn AIFM nur ein halbes Jahr später vielleicht alles wieder umwirft.“

 An dieser Stelle frage ich mich weiterhin, warum eine Kapitalanlage, die es so nahezu ausschließlich in Deutschland gibt, überhaupt von Brüssel aus geregelt werden muss? Zumal die AIFM-Richtlinie eher gegen die britischen Hedge-Fonds zielt als gegen KG-Modelle.

Wie geht es hierzulande weiter? Bis zum 28. Mai können die Verbände Stellung beziehen und in der Anhörung am 31. Mai dazu gehört werden. „Noch kein Gesetz ist so aus dem Parlament herausgekommen, wie es hineingekommen ist“, meint Romba und fordert Gelassenheit. Mit dieser Einstellung unterscheidet er sich kaum von den Reaktionen des BVI in Sachen offene Fonds.



Über den Autor

Markus Gotzi

Chefredakteur „Der Fondsbrief“
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Er ist Träger des Deutschen Journalistenpreises und des Deutschen Preises für Immobilienjournalismus. Viele Jahre lang verfasste der Diplom-Journalist Artikel zu allen Themen rund um die Immobilie und andere Sachwerte in der Financial Times Deutschland. Zudem war Markus Gotzi vier Jahre als Redakteur für das Wirtschaftsmagazin Capital tätig.

Aktuell publiziert er unter anderem in überregionalen Blättern wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und in Branchenmagazinen wie dem Immobilien-Manager. Zudem ist Markus Gotzi Chefredakteur des Fachmediums »Der Fondsbrief«, dem bundesweit auflagenstärksten Newsletter mit Schwerpunkt geschlossene Beteiligungsmodelle und Sachwertinvestitionen.