Blindpools im AIF-Markt auf dem Vormarsch – Eigentor der Regulierung

Wir haben Sie bereits öfters darauf hingewiesen, dass die neue Regulierung nach KAGB für den Anleger nicht nur von Nutzen ist. Kostenaspekte, Marktverkleinerung, geringere Prospektierungs- und Leistungsbilanzansprüche und die Begünstigung von Blind Pools waren unsere Gründe. Je mehr Assets zum Prospektierungszeitpunkt schon eingekauft sind, desto höher ist der Genehmigungsaufwand und das Informationsbedürfnis der BaFin. Jetzt lässt sich auch die Verschiebung zu Blind Pools schon nachvollziehen.

 

Wie das Ratinghaus DEXTRO Ratings aktuell erhoben hat, sind über 90% der aktuell geplanten Alternative Investment Funds sogenannte „risikogemischte Fonds“, die in mindestens drei Objekte investieren, da nach KAGB bei nicht risikogemischten Produkten Privatinvestoren mindestens 20.000 Euro anlegen müssen. Zwar ist die Risikostreuung ein zugkräftiges Argument für den Kunden, jedoch entwickelt sie sich nach unserer Erfahrung zum doppelten Eigentor für den Anleger. Zum einen erhöht sich über die gemeinsame Finanzierungsklammer des Fonds das Ansteckungsrisiko wenn nur eine der Anlagen schiefgeht, und zum anderen die Objekte nicht eingekauft sein. Ein Mehr-Objekt-Blind Pool erfüllt die KAGB-Anforderungen auch. Das bestätigt jetzt die Dextro Untersuchung. Der Trend zur Risikomischung in Kombination mit Schwierigkeiten bei der Vorfinanzierung der Sachwerte hat dazu geführt, dass fast alle risikogemischten Fonds Blindpools sind. Von den 17 risikogemischten Produkten, die entweder bereits platziert werden oder kurzfristig geplant sind, stehen nur bei drei AIFs sämtliche Investitionsobjekte vor Vertriebsstart fest. Dagegen befindet sich unter den acht nicht risikogemischten Fonds in Platzierung und Planung kein einziger Blindpool. Dextro begründet das mit Finanzierungsproblemen Geschlossener Fonds, die derzeit oft erst dann in der Lage seien, das Investmentportfolio einzukaufen, wenn genügend Eigenkapital eingesammelt worden sei. (WR)