Kappungsgrenze in Hessen auf 15% gesenkt – Aufforderung der Regierung zu regelmäßigen Mieterhöhungen?

Die Kappungsgrenze für Wohnungsmieten in Hessen ist von der Landesregierung gesenkt worden. Von ehemals 20% auf nun 15%. Allerdings nur für 29 Städte und Gemeinden. Was eigentlich als Schutz des Mieters gilt, könnte auch als Aufforderung für regelmäßige Mieterhöhungen verstanden werden, mahnt Haus & Grund Hessen. (AE)

 

 

Gut gedacht ist eben nicht immer gut gemacht. Das Land Hessen hat für 29 Städte und Gemeinden die Kappungsgrenzen für Wohnungsmieten von 20 auf 15% gesenkt. „Bemerkenswert ist, dass ursprünglich 23 Kommunen im Gespräch waren, dann 30, und jetzt mit der Herausnahme Eschborns 29 hessische Städte und Gemeinden unter die Verordnung fallen“, so Younes Frank Ehrhardt, Landesverbandsgeschäftsführer von Haus und Grund Hessen. Der Verband kritisiert vor allem, dass lediglich diejenigen Vermieter bestraft werden, die lange auf Mieterhöhungen verzichtet haben. Die Folge der verschärften Kappungsgrenze sei nun die regelmäßige Überprüfung aller Anpassungsmöglichkeiten durch die Vermieter und zwar auch von den Hausbesitzern, die bisher mehr Wert auf langfristige und einvernehmliche Mietverhältnisse legten als auf erzielbare Höchstmieten, so Haus und Grund Hessen. Hessens Umweltministerin Priska Hinz, die ursprünglich große Mietpreissprünge verhindern wolle, fordere so zu regelmäßigen Mieterhöhungen auf, mahnt Haus und Grund Hessen. (AE)