Ärgernis Hausverwalter – Mieterbund und WiE fordern Nachbesserungen

Knapp 23.000 Vermögensverwalter kümmern sich in Deutschland um die Verwaltung von Wohneigentum von Dritten. Diese benötigen nicht mal einen Sachkundenachweis. Wohnungen verwalten darf quasi jeder. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nun in seinem neuesten Referentenentwurf beschlossen, dies zu ändern.

Von den knapp 9 Mio. Eigentumswohnungen in Deutschland werden heute rd. die Hälfte vom Eigentümer selbst bewohnt. 50% sind demnach vermietet. Nach bisheriger Rechtslage müssen Verwalter von Wohneigentum keinerlei berufliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, weder eine bestimmte Ausbildung noch eine Pflichtversicherung vorweisen. Jeder kann sich als Verwalter betätigen, eine Gewerbeanmeldung reicht aus. Weil eine unprofessionell arbeitende Verwaltung den Wer von Wohnanlagen mindere, so der Deutsche Mieterbund (DMC) und „Wohnen im Eigentum“ (WiE), Schäden und Kosten für die einzelnen Wohneigentümer, die Mieter und die Gemeinschaft verursachen würden, fordere WiE bereits seit Jahren eine Berufszulassungsregelung, die auch der DMB für zwingend erforderlich hält.

In seiner ausführlichen Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für die Einführung eines Sachkundenachweises und einer Versicherungspflicht für gewerblich tätige Verwaltungen, die WiE vergangen Freitag eingereicht hat, weist der Verband auf weitere diskussionswürdige Punkte hin:

  • die Einführung einer verpflichtenden Betriebshaftpflichtversicherung (und nicht nur einer Berufshaftpflicht) für Verwaltungen,
  • die Klarstellung, dass sich die Berufszugangsregelung auch auf gewerblich tätige Sondereigentumsverwalter/innen erstreckt,
  • die gesetzliche Verpflichtung für Verwalter, WEG-Gelder nur noch als offene Fremdgeldkonten mit der WEG als Kontoinhaberin zu führen, sowie
  • die Einführung einer Registerpflicht für Wohneigentumsverwalter.

Zwar begrüßt der Verbraucherschutzverband WiE und der DMB die geforderten Mindestzulassungen, bemängelt jedoch vor allem die sog. Alte-Hasen-Regelung. Demnach müssen Gewerbetreibende, die bereits seit mehr als 6 Jahren als Wohnungseigentums-Verwalter tätig sind, solch eine Prüfung nicht.