BVI: 2015 ist ein Jahr der Rekorde – Gemischte Bilanz der Regulierung

 

Fondsbranche verwaltet Rekordvermögen von 2,6 Billionen Euro

 

„2015 war ein außergewöhnlich gutes Jahr für die deutsche Fondsbranche, und zwar sowohl gemessen am verwalteten Vermögen als auch am Neugeschäft“, sagte Holger Naumann, Präsident des deutschen Fondsverbands BVI, auf der Jahrespressekonferenz. Die Fondsgesellschaften verwalteten Ende 2015 ein Rekordvermögen von 2,6 Billionen Euro. Auch beim Neugeschäft erreichte die Branche mit Zuflüssen von netto 193 Milliarden Euro in Publikums- und Spezialfonds eine Höchstmarke.

 

Spezialfonds erzielten den 4. Absatzrekord in Folge. Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen wie Pensionskassen sind die größten Anlegergruppen von Spezialfonds. Auf sie entfallen über 800 Milliarden Euro von insgesamt 1,3 Billionen Euro. Auch im Neugeschäft haben diese beiden Anlegergruppen mit zusammen 73,2 Milliarden Euro wesentlich dazu beigetragen, dass Spezialfonds 2015 Rekordzuflüsse von netto 121,5 Milliarden Euro verzeichneten. Publikumsfonds sammelten 2015 netto 71,9 Milliarden Euro neue Gelder ein. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr, als ihnen 32,8 Milliarden Euro zuflossen. Mischfonds führen die Absatzliste mit Rekordzuflüssen von 38,6 Milliarden Euro an. Aktienfonds vollzogen nach vier Jahren mit Abflüssen einen Vorzeichenwechsel. Ihnen flossen 2015 netto 21,1 Milliarden Euro zu. Davon entfielen 14,9 Milliarden Euro auf Aktien-ETFs. Rentenfonds verzeichneten Zuflüsse von 6,3 Milliarden Euro. Offene Immobilienfonds sammelten netto 3,3 Milliarden Euro ein. Darin sind Substanzauszahlungen im Wert von 2 Milliarden Euro als Rückflüsse enthalten, die offene Immobilienfonds in Auflösung an Anleger überwiesen. Faktisch sammelten die Fonds damit 5,3 Milliarden Euro ein.

 

                Gleichzeitig zieht der BVI eine gemischte Bilanz der Regulierung seit 2008. Nach rund 120 europäischen und deutschen Gesetzen seit 2008 mit Bedeutung für Fonds gäbe es eine gemischte Bilanz. Positiv hervorzuheben ist, dass die Grundpfeiler der Branche erhalten geblieben sind. Kritisch bewertet der BVI allerdings die zunehmende Überregulierung auf der EU-Ebene durch technische Ausführungsvorschriften, die von den europäischen Aufsichtsbehörden ESMA, EBA und EIOPA (ESAs) und von der EU-Kommission erlassen werden. „Die Gesetze zur Post-2008-Regulierung sind nur die Spitze des Eisbergs“, so Richter. „Der Großteil der EU-Regulierung zur Fondsbranche besteht mittlerweile aus einer kaum überschaubaren Menge untergesetzlicher Ausführungsvorschriften.“ Seit Gründung der ESAs 2011 wurden insgesamt 537 Durchführungsmaßnahmen, Leitlinien und Empfehlungen veröffentlicht. EU-Parlament und Rat erließen als Gesetzgeber im gleichen Zeitraum 39 Rahmenrichtlinien und -verordnungen. Das ist ein Verhältnis von 14 zu 1. „Die derzeitige Überregulierung führt zu Widersprüchen und unbeabsichtigten Nebenwirkungen. Deshalb sollte die Zahl der Ermächtigungen zum Erlass technischer Level-2-Vorschriften deutlich beschränkt werden.“ Meint Richter