IVG – Unstimmigkeiten in Vita von Wolfgang Schäfers

Die  IVG Immobilien AG als Muttergesellschaft des IVG Konzerns beantragte am Dienstag das Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Bonn. Am Dienstag lief die dreiwöchige Frist ab, innerhalb der sich eine Insolvenz noch hätte abwenden lassen. Die Restrukturierungsbemühungen gehen unter dem Schutzschirm weiter. Die schon sicher geglaubte Einigung mit den Gläubigern bei gleichzeitiger 99,5%-Enteignung der Aktionäre (vgl. Platow v. 16.8.13) war im Vorfeld gescheitert. Es sei keine Gesamteinigung mit allen Kapitalschichten gefunden worden. Der Antrag beträfe ausschließlich die IVG Immobilien AG. Sämtliche operativen Tochtergesellschaften blieben davon unberührt. Das im vergangenen Jahr eingeführte Schutzschirmverfahren erleichtere die zügige Umsetzung des bereits ausgearbeiteten Restrukturierungskonzeptes. Das operative Geschäft liefe unverändert weiter. Das sind die Eckdaten der Presseinformation. Im Schutzschirmverfahren sollen sich Unternehmen in Abstimmung mit den Gläubigern durch einen Insolvenzplan umfassend restrukturieren und sanieren können. Die unternehmerische Verantwortung bleibt dabei weiterhin in den Händen des Unternehmens selbst (sog. Eigenverwaltung). Böse Zungen sehen im Schutzschirmverfahren allerdings auch eine Möglichkeit, den Einfluss der Aktionäre, die ja immerhin Eigentümer des Unternehmens sind und Ihrer formalen Enteignung zustimmen müssen, zu Gunsten des Einflusses des Managements zu verschieben.

Inzwischen wird auch die persönliche Vita des IVG VV „Professor“ Wolfgang Schäfers immer skurriler. Hier bedarf es dringend einer Klärung, da ja persönliche Integrität Basis für das Vertrauen von Aktionären, zukünftig Amtsgericht und Gläubigern ist. Die Süddeutsche Zeitung hatte Anfang August als „Causa Wolfgang Schäfers“, der seit neun Jahren neben einem Lehrstuhl für Immobilienmanagement in Regensburg hat, recherchiert, dass er gleichzeitig als Leiter des Real Estate Investment Banking beim Bankhaus Sal. Oppenheim und später als Finanzvorstand und zuletzt Vorstandsvorsitzender der IVG Immobilien AG tätig war – alles keine Nebentätigkeiten im Sinne des Hochschulrechtes. Mehr als ein Tag Nebentätigkeit ist einem Professor nicht erlaubt. Mehr als 5 Jahre Sonderurlaub auch nicht. Die Online Zeitung Regensburg Digital (www.regensburg-digital.de) hat weiter recherchiert. Inzwischen gab es wohl Lebenslauf-Korrekturen bei Schäfers, der wohl zeitweise doch bei Sal. Oppenheim beschäftigt war, wobei hier wohl (erlaubte) Beratung und Angestelltentätigkeit abzugrenzen sind. Hier fehlt wohl noch interne Abstimmung zwischen Schäfers, Sal. Oppenheim, dem Wirtschaftsministerium und der Universität. Nach Regensburger Quellen war Schäfers evtl. schon bei Dienstantritt als Professor sonderbeurlaubt, während später wohl Sal. Oppenheim davon ausging, dass Schäfers noch als Real Estate Leiter arbeiten würde, während Schäfers sich da aber nach Lebenslaufanpassung als Fulltime-Professor wähnte. Irgendwie muss bei der Gelegenheit noch das lt. HV-Vorwürfen riesige Desaster der IVG durch die OIK Beteiligung (Sal. Oppenheim Spezialfonds) gemanagt worden sein. Zudem entsteht der sicherlich falsche Eindruck, dass Schäfers wohl seit einigen Jahren nebenberuflich für 1 Mio. Euro p.a. die IVG gemanagt habe. So berichtet Regensburg Digital von einer Stellungnahme des Wissenschaftsministeriums vom 5. August 2013 der Online Zeitung gegenüber, dass das Wissenschaftsministerium davon auszugehe, dass „Prof. Schäfers derzeit (…) kein Gehalt von der IVG-Immobilien AG“ erhalte.  Das Ganze ist so obskur, dass Schäfers die Aufklärung nicht schwer fallen sollte. Ein Professorengehalt wird er ja wohl kaum neben der IVG-Million bezogen haben.

Viel wichtiger ist – und das wurde Dienstag Abend am Rande des Deka-Sommerempfangs diskutiert – wie es mit der IVG weitergeht. Auf der einen Seite sind Fonds und Tochtergesellschaften Inseln, die ungestört weiterarbeiten können. Nach Platow-Erfahrungen und Meinung einiger Profis fehlt aber bei einer Pleite der Muttergesellschaft die Management-Klammer. Aus Platowsicht dürfte zudem der notwendige Liquiditätsbedarf ohne Konzern-Clearing schnell größer werden als geplant, wobei sich da ja die Töchter die Liquidität theoretisch selber beschaffen müssten und gleichzeitig der absolute Vorrang der Liquiditätsspritzen sichergestellt werden muss. Auf diese Weise ein paar Hundert Millionen fresh money zu beschaffen, kann lästig werden. Zudem stellt sich manchmal auch heraus, dass Probleme bei Töchtern virulent werden, die im going concern beherrschbar waren.

Egal wie es ausgeht, es dürfte weniger die Immobilien-Schieflage als vielmehr Kommunikation und Umfeld der Sanierung der deutschen Immobilienwirtschaft einen Bärendienst erwiesen haben. Ansonsten dürfte der O-Ton von Schäfers, der „Weg zu einer Einigung der Gläubiger und damit zu einer gesundeten IVG“ führe „nunmehr über eine alternative Route – an unserem klaren Ziel ändert dies jedoch nichts“ kaum noch einen IVG-kommunikationserfahrenen Leser hinter dem Ofen hervorlocken. „Die IVG ist sehr gut aufgestellt, um das vor ihr liegende Verfahren rasch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen“ und „gestärkt aus der Restrukturierung hervorzugehen“, sagt Schäfers weiter im Sanierungsjargon.