Signal-Iduna: Vorwürfe absolut unbegrüdet und haltlos

Die Zeugen- und Parteieinvernahme im „Jagdfeld-Prozess“ vor dem Landgericht Dortmund hat deutlich gezeigt, dass der Vorwurf einer Rufmordkampagne der SIGNAL IDUNA zu Lasten von Anno August Jagdfeld völlig haltlos ist.

Trotz intensiver Befragung der Zeugen – in der Summe dürfte die Befragung rund 40 Stunden gedauert haben – ergab sich kein einziger Hinweis auf eine derartige Kampagne.

Klar geworden ist hingegen, dass Herr Jagdfeld wegen eines Pachtverzichtes zu Gunsten einer Gesellschaft, die seinem Familienkreis gehört, Verdachtsmomente zu seinen Lasten nicht ausgeräumt hat. Trotz mehrfacher Aufforderungen hatte Herr Jagdfeld keine Nachweise vorgelegt, dass er sich um eine bessere Vermietung der Flächen bemüht hat. Selbst gegenüber der Staatsanwaltschaft Köln, die in dieser Sache intensiv ermittelt hat, legte er diese Unterlagen trotz Aufforderung laut Anklageschrift nicht vor. So entstand der Verdacht, dass er als Geschäftsführer des Fundus Fonds Nr. 31 – dem so genannten Adlon-Fonds – zu Gunsten einer seiner Familie zugehörigen Gesellschaft auf Pachten zu Lasten der Fondsanleger verzichtet hat. Dabei musste der Fonds nicht nur auf Pacht, sondern zeitweise sogar auf Betriebs- und Nebenkostenzahlungen verzichten. Es ist gemeinhin nicht vorstellbar, dass eine Gewerbefläche an der Südseite des Adlon-Hotels über Jahre nicht vermietet werden kann, und sei es zu einem Bruchteil der ursprünglichen Pacht – was für den Fonds Mehreinnahmen gegenüber einem vollkommenen Pachtverzicht bedeutet hätte. Der Pachtverzicht belief sich auf mehr als zwei Millionen Euro pro Jahr.

Einem Verdacht von Unregelmäßigkeiten bei einer Beteiligung muss die SIGNAL IDUNA nachgehen, und zwar unabhängig von der Größenordnung des Investments. Einerseits handelt es sich um Versichertengelder, die die SIGNAL IDUNA treuhänderisch verwaltet. Andererseits wird dies zu Recht aufsichtsrechtlich so gefordert. Auch aus diesem Grund ist die SIGNAL IDUNA der Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger beigetreten. Dies ist in den Befragungen der letzten zwei Wochen sehr deutlich geworden und dürfte nunmehr zweifelsfrei geklärt sein.

Obgleich sich die Prozessvertreter von Herrn Jagdfeld in den Zeugen- und Parteibefragungen allergrößte Mühe gaben, konnten sie in keiner Weise ihren – unbegründeten – Verdacht erhärten, dass die SIGNAL IDUNA die Schutzgemeinschaft gegründet habe und dass die Schutzgemeinschaft „ein Werkzeug der SIGNAL IDUNA“ in der Rufmordkampagne gegen Herrn Jagdfeld gewesen sei.

Es zeigte sich vielmehr in den Befragungen, dass die SIGNAL IDUNA einer bestehenden Schutzgemeinschaft beigetreten ist, und zwar, weil dies in diesem Fall sinnvoll erschien: Der von der Schutzgemeinschaft beauftragte Anwalt einer bekannten Berliner Kanzlei war mit der Sache vorbefasst. Außerdem bot die Schutzgemeinschaft durch die Bündelung der Interessen vieler Adlon-Anleger Kostenvorteile gegenüber der selbstständigen Beauftragung eines Rechtsanwalts.

Die Schutzgemeinschaft hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um den Verdacht der Untreue durch Herrn Jagdfeld auszuleuchten, und wurde dabei auf Bitten deren Rechtsanwalts Fritsch durch die SIGNAL IDUNA und andere Mitglieder der Schutzgemeinschaft in Einzelfällen unterstützt. Dies war erforderlich, weil die Schutzgemeinschaft selbst keine Anlegerin im Adlon-Fonds war und bestimmte juristische Schritte nur durch einen Anleger des Adlon-Fonds ergriffen werden konnten. Trotz dieser Bemühungen ist es allerdings in den Jahren 2009 bis 2011 nicht gelungen, die Angelegenheit aufzuklären oder nach Unaufklärbarkeit  Herrn Jagdfeld als Geschäftsführer des Fonds abzulösen.  Als dies in der Gesellschafterversammlung im August 2011 scheiterte, kündigte die SIGNAL IDUNA ihre Mitgliedschaft in der Schutzgemeinschaft.

An diesem Sachverhalt änderte auch der Vorwurf des Prozessbetruges von Herrn Jagdfeld nichts, der Unterschiede in Beitrittsformularen der Schutzgemeinschaft gesehen hatte, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten verschickt worden waren. Dieser Vorwurf wurde bereits einen Tag später durch die Anwälte der SIGNAL IDUNA mit einem Schriftsatz vollständig entkräftet. In diesem Zusammenhang ist erstaunlich, dass Herr Jagdfeld offensichtlich ein sehr eigenes Verständnis davon hat, was der Kläger in einem Prozess zu leisten und was die Beklagte beizusteuern hat. Die Kläger verkündeten mehrfach ihren Unmut, dass die SIGNAL IDUNA Unterlagen nicht vorgewiesen habe. Dabei ist es die Pflicht des Klägers, Beweise vorzulegen – und nicht umgekehrt. Dennoch hat die SIGNAL IDUNA Unterlagen bereitwillig im Laufe der Verhandlung vorgelegt, wobei auch diese Dokumente in keinster Weise geeignet waren, die Vorwürfe von Herrn Jagdfeld zu stützen – im Gegenteil.

Herr Jagdfeld verfolgte von Anfang an das Ziel, auch über die Medien Druck auf die SIGNAL IDUNA auszuüben. Der durchsichtige Versuch einer vermeintlichen Erhöhung der „Klagesumme“, die es gar nicht gibt, war der Anfang. Bei der Beweisaufnahme wurden immer wieder die gleichen Fragen gestellt, letztendlich führte das zu langen Verhandlungstagen und erneuter Ladung eines Zeugen und eines Parteivertreters. Die immer gleichen Fragen von Herrn Jagdfelds Prozessbevollmächtigten wurden aus diversen Perspektiven gestellt, auch um für die anwesenden Medienvertreter den Eindruck zu vermitteln, hier sei eine „sehr große Sache“ im Gange. Alle Vorwürfe konnten vorbehaltlos ausgeräumt werden.

Die Zermürbungstaktik des Klägers ist gescheitert. Alle Zeugen und Parteivertreter haben trotz stundenlanger Befragung klar und eindeutig dargestellt, dass es nicht einmal im Ansatz eine Kampagne gegen Herrn Jagdfeld gegeben hat. Sie haben dargestellt, dass die SIGNAL IDUNA legitime Rechtsmittel eingesetzt hat, um den Untreueverdacht gegen Herrn Jagdfeld zu untersuchen.

Am letzten Tag der Verhandlungsrunde musste Herr Jagdfeld einen Rückschlag hinnehmen. Das Landgericht Dortmund wies eine von zwei Klagen ab, und zwar die des Fundus Fonds Nr. 31. Herr Jagdfeld hatte sich diese Klage, wie er eingestand, nicht durch die Gesellschafterversammlung als außerordentliche Geschäftsführungsmaßnahme genehmigen lassen und war damit nicht zur Klageerhebung legitimiert. Die zweite Klage von Herrn Jagdfeld selbst in der gleichen Sache wird hingegen weiter verhandelt. Die Parteien können sich bis Mai 2018 mit weiteren Schriftsätzen zur Sache äußern.

Der Vorsitzende Richter regte einen außergerichtlichen Vergleich der Parteien auch mit dem Hinweis an, dass dieses Verfahren sicher sonst noch sehr viele Jahre dauern könnte, weil man sich erst in der ersten Instanz befindet.

Im laufenden Verfahren handelt es sich um eine Feststellungsklage, mit der Herr Jagdfeld einen Richterspruch begehrt, OB er einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Rufmord hat. Sollte er sich mit dieser Klage vor dem Landgericht Dortmund und in höheren Instanzen durchsetzen – womit realistisch nicht zu rechnen ist –, müsste er in einer weiteren Klage, einer Leistungsklage, klären, IN WELCHER HÖHE die SIGNAL IDUNA einen Schadenersatz zu leisten hätte. Aktuell ist davon auszugehen, dass selbst die Feststellungsklage vom Landgericht Dortmund abgewiesen wird. Insofern sind auch die Rückstellungen der SIGNAL IDUNA, die von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testiert werden, vollkommen ausreichend.