Weihnachtswunsch Haustier: Muss der Vermieter zustimmen?

        Viele Kinder träumen von einem Haustier. Auf dem Weihnachts-Wunschzettel stehen Meerschweinchen, Hunde und Katzen ganz oben auf der Liste, und zwar noch vor den Barbie-Puppen und Computerspielen. Ob die Tiere einfach so in die Wohnung einziehen dürfen oder ob der Vermieter zustimmen muss, weiß das Immoportal Immowelt.

Grundsätzlich gilt: Kleintierhaltung ist erlaubt, auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Mietvertrag. Ohne Information an den Vermieter dürfen Hamster, Hasen und Kleinvögel gehalten werden. Das gilt auch für Aquarien und Terrarien, sofern sie der Wohnungsgröße angepasst sind. Selbst exotische Tiere wie Spinnen sind ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt, sofern sie nicht gefährlich sind.

Bei Katzen ist es strittig, ob sie noch als Kleintiere gelten. Deshalb sollte sicherheitshalber der Vermieter um seine Einwilligung gebeten werden. Bei großen Tieren wie Hunden muss der Vermieter generell um Erlaubnis gebeten werden. Ist die Tierhaltung jedoch Bestandteil des Mietvertrages, entfällt die Einholung der Genehmigung. Auch bellen darf der Hund. Allerdings entwickelt er sich als Dauer-Kläffer, kann der Vermieter die Genehmigung unter Umständen widerrufen.