Wohnraumschutzgesetz: Großstädte blasen zur Jagd auf Vermieter

Wir leben in der Ökonomie des Teilens. Man teilt sich Autos, die Couch mit einem Gast aus der Fremde, das Abendkleid, die Kosten für eine Spielfilmproduktion – und natürlich auch Wohnungen. Individualtouristen meiden Hotels und mieten sich lieber dort ein, wo die Einheimischen selbst gerne wohnen und ausgehen, nette Bekanntschaften und Tipps für Ausflüge inklusive.

In Hamburg, aber auch in anderen großen Städten, erhalten derzeit immer mehr Vermieter von möblierten Wohnungen Mahnschreiben, in denen die Stadt mit Bußgeldern von 50.000 Euro droht. Grundlage ist das jüngst verschärfte Wohnraumschutzgesetz, die Zweckentfremdung wird zur Ordnungswidrigkeit. 800 illegale Ferienwohnungen gibt es in der Stadt, schätzt die Baubehörde, also Wohnungen, die an Touristen vermietet werden, was angesichts des Wohnraummangels in der Stadt verboten ist. Betroffen sind aber auch Vermieter, die möblierte Wohnungen zumeist über eine der darauf spezialisierten Agenturen an Unternehmen vermieten, die darin auswärtige Mitarbeiter für befristete Einsätze unterbringen.

 Es gilt in Hamburg nun folgende Regelung: Es ist erlaubt, weniger als die Hälfte der eigenen Wohnfläche Touristen zur Zwischenmiete anzubieten. Legal ist die Ferienvermietung auch, wenn der Mieter die Zimmer weitgehend selbst benötigt. Wichtig sei, dass der Charakter der Wohnnutzung erhalten bleibt und dass der Mieter und Eigentümer die Wohnung mindestens sechs Monate pro Jahr selbst zu Wohnzwecken nutzt“, so eine Sprecherin der Stadtentwicklungsbehörde.

15 Mitarbeiter spüren täglich Vermieter auf, klicken sich durch Verzeichnisse von Anbietern, checken Eigentümerdaten. Drei Beschäftigte wurden dafür neu eingestellt.

50.000 Euro Strafe für Zweckentfremdung

Die Strafen sind drastisch. Schon das Erscheinen auf Vermittlungsportalen wie Airbnb oder 9flats.com, also die Anbahnung einer Zweckentfremdung, kann mit dem Bußgeld von 50.000 Euro bestraft werden.

Die Volksseele kocht, wie Leserbriefen oder dem Blog hamburg-wohnung.info zu entnehmen ist, denn die Behörden rufen Nachbarn unverblümt dazu auf, Auffälligkeiten zu melden. „Damit werden die Menschen zum Denunzieren erzogen“, sagt Torsten Flomm, Geschäftsführer des Grundeigentümerverbandes Hamburg. Flomm kritisiert die Kosten für  15 Mitarbeiter für 800 Ferienwohnungen „als völligen Blödsinn“. „Bei jeder kurzfristigen Vermietung muss sich nun der Vermieter rechtfertigen, ob sich nicht doch ein heimlicher Feriengast hinter dem Vertrag verbirgt“, so Flomm.

„Künftig könnten dann der Seegerichtshof oder das Forschungszentrum Desy ihre ausländischen Gastprofessoren, Airbus seine französischen Mitarbeiter nicht mehr für einige Monate in einer möblierten Wohnung unterbringen“, sagt Ingrid Marcusse, Geschäftsführerin des Maklerunternehmens City-Wohnen.  In Städten mit vielen internationalen Unternehmen bestehe daran aber ein hohes wirtschaftliches Interesse.

Denn nach der Rechtsauffassung der Bezirksämter und dem bisherigen Gesetzestext muss Wohnen auf Dauer angelegt sein. Was „auf Dauer“ ist, steht in der Verordnung bisher nicht. Die meisten Hamburger Bezirksämter gehen von einer unschädlichen Mindestmietdauer von sechs Monaten aus, wie die Behörde bestätigt.

Auch die geplante Anzeigepflicht bei Leerstand – die Frist beträgt drei Monate – stößt bei Vermietern auf Unverständnis. Überwiegend seien das Leerstände, die in Zusammenhang mit Renovierungsarbeiten stehen, heißt es. In Hamburg stehen nur 0,7 Prozent der Wohnungen leer.

 Hotellerie fürchtet aufkeimenden Wettbewerb

Das Wohnraumschutzgesetz wird von der Hotellerie begreiflicherweise begrüßt. Der Verband Dehoga erklärte, die Branche würde durch Vermittlungsplattformen Plattformen wie Airbnb oder 9flats.com ein Viertel ihres Umsatzes verlieren. Deren Wachstum ist tatsächlich stolz. Der weltweite Marktführer Airbnb, der seit 2011 eine deutsche Seite im Internet betreibt, bietet in Deutschland rund 11.500 private Übernachtungsmöglichkeiten an. Im vergangenen Jahr ist diese Zahl um 417 Prozent gestiegen. 9flats.com präsentiert in Deutschland und weltweit beliebten Reisezielen mehr als 96.000 Wohnungen auf seiner Seite. Einweiterer Wettbewerber im Vermietungsmarkt ist wimdu, der 2011 an den Start ging.

Die Internetportale haben bereits reagiert: „Indem Du unsere Nutzungsbedingungen akzeptierst und Dein Inserat aktivierst, bestätigst Du, dass Du die lokalen Gesetze und Regelungen einhältst“, heißt es neuerdings bei Airbnb.

„Angesichts der Wohnungsnot in Hamburg und der zumindest gefühlten Mietpreisexplosion kommt der Politik der Sündenbock Ferienwohnungsanbieter gerade recht“, sagt 9flatscom-Gründer Stephan Uhrenbacher. Ohne Zweifel hat die Stadt den Wohnungsbau jahrelang vernachlässig. Das Ziel von 6.000 neuen Wohnungen im Jahr wird zwar seit mehreren Jahren ausgegeben, wurde bislang aber regelmäßig weit verfehlt. Zudem hat der Senat zwischen 2000 und 2011 gut 45 000 Sozialwohnungen verkauft bzw. aus der Sozialbindung entlassen.

Immer mehr Bürger fragen sich angesichts der Wohnungsknappheit, warum in Hamburg eine Million m² Büroflächen, davon 45.000 im Besitz der Stadt, leer stehen und wann die Behörde mit dem aufgestockten Personal der tatsächlichen Zweckentfremdung zuleibe rückt. Laut Mieterverein werden an Alster und Elbe 30.000 Wohnungen zweckentfremdet, weil dort Ärzte, Steuerberater oder Anwälte ihre Praxen und Büros haben.