BIH wird eigenverantwortliches Landesunternehmen – Senat beschließt Neuregelung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Land Berlin und der BIH-Gruppe

Die Berliner Immobilien Holding (BIH) wird in eine eigenverantwortliche Landesbeteiligung umgewandelt. Damit werden die besondere Überprüfung durch die Berliner Gesellschaft zum Controlling der Immobilien-Altrisiken mbH (BCIA) sowie die Risikoabschirmung des Berliner Landeshaushalts beendet. Garantieansprüche aus Zeiten der ehemaligen Berliner Bankgesellschaft soll die BIH künftig eigenständig erfüllen. Dafür wird sie vom Land mit einer ausreichenden Liquidität ausgestattet. Der dafür notwendige Betrag liegt weit unterhalb der zu erwartenden Zahlungen aus der Risikoabschirmung, sodass die ursprüngliche Garantie aus dem Jahr 2002 in Höhe von 21,6 Mrd. € nunmehr auf 3,8 Mrd. € gesenkt werden konnte.

Dies beschloss der Senat auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Ich freue mich, dass wir zehn Jahre nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Risikoabschirmung das Kapitel des Berliner Bankenskandals endlich schließen können. Die BIH kann sich jetzt neu aufstellen und zu einem wettbewerbsfähigen Immobilienunternehmen werden.“

Die BIH-Gruppe besteht derzeit aus sechs Gesellschaften, die den rund 29 abgeschirmten Fonds als Dienstleister zur Verfügung stehen bzw. für die Garantieabrechnung gegenüber dem Land verantwortlich sind. In der BIH-Gruppe und den 24 Fonds, an denen das Land inzwischen 93 % der Anteile hält, befinden sich 41.587 Mieteinheiten (davon 93 % Wohnungen), die über ganz Deutschland verstreut sind. 3,2 % der Bestände befinden sich in den USA, Großbritannien und Schweden.