Bundesrat lehnt Verkauf des Dragoner-Areals mehrheitlich ab – ein Erfolg für Berlin und die kommunale Liegenschaftspolitik der Länder

 

In seiner heutigen Sitzung hat der Finanzausschuss des Bundesrates die Entscheidung über den geplanten Verkauf des Dragoner-Areals in Kreuzberg mehrheitlich abgelehnt. Nur eine Minderheit der Bundesländer sprach sich für den Verkauf aus. Ein privater Investor (eine Alliance Österreich-Tschechien, KK) hatte für die Liegenschaft im Eigentum des Bundes ein Kaufangebot vorgelegt, das deutlich über dem Angebot der städtischen Wohnungsbaugesellschaften lag. Der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) betreute Verkauf bedurfte der Zustimmung der Länderkammer. Die BImA wollte für das Höchstgebot zu 37 Mio. Euro das Areal veräußern, doch bei Verkäufen ab 15 Mio. Euro ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Aufgrund seiner zentralen Lage in Kreuzberg bietet sich das Dragoner-Areal insbesondere für sozialen Wohnungsbau an. Die bestehende, stadteilverträgliche Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe soll nach den Vorstellungen des Senats auch künftig beibehalten werden („Berliner Mischung“). So sieht es auch das Konzept der städtischen Wohnungsbaugesellschaften vor, die mitgeboten hatten. Deren Angebot lag mit 18 Mio. Euro zwar über dem Verkehrswert der Liegenschaft (14 Mio. Euro), allerdings fiel es deutlich geringer aus als das im Meistbieterverfahren erzielte spekulative Angebot des privaten Investors.

Berlins Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen nannte das Abstimmungsergebnis einen Beleg dafür, dass die Länder eine Liegenschaftspolitik des Bundes einforderten, die die Belange der Kommune, in der das Grundstück liegt, angemessen berücksichtigt. „Die Mehrheit der Länder erwartet, dass der Bund im Einvernehmen mit der Kommune agiert und Handlungsmöglichkeiten zugunsten eines sozialverträglichen Miteinanders nutzt. Das gilt insbesondere, wenn es sich wie hier um zentrale städtische Lagen handelt. Dies entspricht auch klar den erst am vergangenen Wochenende getroffenen Vereinbarungen des Koalitionsausschusses zu BImA-Verkäufen. Darin hat sich der Bund verpflichtet, Liegenschaften schnell und verbilligt für sozialen Wohnraum bereitzustellen – eine nicht zuletzt aufgrund des zusätzlichen Wohnraumbedarfs in Folge der akuten Flüchtlingssituation dringend erforderliche Maßnahme. Die heutige Entscheidung markiert auch das staatliche Bekenntnis zugunsten des sozialen Wohnungsbaus in bevölkerungsstarken und wachsenden Kommunen“, sagte Kollatz-Ahnen im Anschluss an die Sitzung des Finanzausschusses. KK