EXPORO begrüßt Transparenz Initiative des Bundesverband Crowdfunding

Deutschlands führende Crowdinvesting-Plattform für Immobilien, EXPORO, begrüßt die Initiative des Bundesverband Crowdfunding e.V. für neue Reporting-Richtlinien der Branchenmitglieder. Mit den neuen Richtlinien soll der Investorenschutz entscheidend verbessert werden.

 

“Wir suchen bei EXPORO den persönlichen Austausch mit unseren Anlegern und Interessenten. Wir bieten ihnen kostenloses Expertenwissen in unserem Blog, in Webinaren und wer möchte, kann sich direkt über unsere Hotline informieren. Über allem steht für uns: Die Basis für die Zufriedenheit unserer Kunden sind Augenhöhe und Transparenz“, so Simon Brunke, Vorstand und Mitgründer der EXPORO AG:

 

Der Bundesverband Crowdfunding e.V. hat mit seinen 21 im Verband organisierten Plattformen u.a. beschlossen, dass die Berichte von Unternehmen und Projektträgern an ihre Investoren mindestens halbjährlich erfolgen sollen. Alle Projekte, die seit dem 1.1.2017 angeboten wurden, haben diese Richtlinien bereits verbindlich umgesetzt.

 

„Wir begrüßen die neuen Richtlinien ausdrücklich“, so Brunke. „Der nachhaltige Erfolg unserer Projekte und auch die unserer Mitbewerber ist entscheidend für das Image der Branche. Der Investorenschutz und die volle Transparenz unserer Projekte sind dabei für uns selbstverständlich und Schwerpunkt unserer Unternehmensverantwortung.“

 

Für das Investoren-Reporting entwickelten die Mitglieder des Bundesverbands einheitliche Standards und eine einheitliche Vorlage für alle Plattformen. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen soll es den Anlegern ermöglichen, die Entwicklung ihrer Investitionen besser zu verfolgen. Zusätzlich verpflichten die Plattformen ihre Vertragspartner bzw. Projektentwicklungsgesellschaften auch dahingehend, dass wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse im Berichtszeitraum an die Investoren berichtet werden.

 Alle Informationen können unter:

 https://www.bundesverband-crowdfunding.de/crowdfunding-und-investorenschutz-bestandsaufnahme-und-uebersicht/