Jan Böhmermann darf verklagt werden

Das gab Kanzlerin Merkel heute bekannt. Einer offenbar kontroversen Diskussion in der Koalition folgte nun die Genehmigung des Klageverfahrens gegen Jan Böhmermann. Die Bundesregierung verurteilt zwar die Verfolgung von Journalisten in der Türkei, stellt sich jedoch gleichzeitig nicht hinter seine Künstler. §103 des Strafgesetzbuches soll aber abgeschafft werden.

Fazit: Merkel hat die Gelegenheit die Deutschen Werte des Grundgesetzes über die Rechte ausländischer Staatsoberhäupter zu stellen verpasst. Damit sind Staatsoberhäupter wohl doch etwas gleicher als andere Bürger. Schade!