Stern Immobilien muss Aufsichtsrat neu bestellen

Offensichtlich hat man bei Stern Immobilien verschlafen neue Aufsichtsräte zu bestellen. Denn die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsräte endete am 31.8.2015. Darauf mussten Rechtsberater das Unternehmen aufmerksam machen. Seitdem konnten deshalb keine Beschlüsse des Aufsichtsrats wirksam gefasst werden, weshalb die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 nicht festgestellt sind. Die ordentliche Hauptversammlung muss deshalb verschoben werden. Sie sollte am 21.12.2016 stattfinden. Der Vorstand der Stern Immobilien AG ging bislang davon aus, dass der Aufsichtsrat auf der anberaumten Hauptversammlung neu bestellt werden kann.

 

Der Vorstand hat einen Antrag beim Registergericht München nach § 104 AktG auf gerichtliche Bestellung von 6 Aufsichtsräten gestellt. Sobald diese bestellt sind, wird der Aufsichtsrat die Jahresabschlüsse prüfen und feststellen. Die ordentliche Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 wird dann sobald wie möglich einberufen. Diese wird voraussichtlich im März 2017 stattfinden. Das operative Geschäft ist von der notwendigen Neubestellung des Aufsichtsrats nicht betroffen.