– Zeitenwende? Stell Dir vor, das Kapitalanlagegesetzbuch tritt in Kraft, und niemand merkt`s. Vielleicht liegt es auch daran, dass weiterhin gar nichts klar ist. Ein Kommentar von Fondsbrief-Chefredakteur Markus Gotzi. (Seite 1)
– Energien-Exot. Windräder sind in Finnland eine absolute Seltenheit. Fondsinitiator Reconcept setzt auf Aufholpotenzial und will eine Anlage nahe der finnischen Seenplatte errichten. Ob das Konzept aufgeht, entscheidet sich vor allem beim geplanten Verkauf schon nach siebeneinhalb Jahren. (Seite 2)
– Immobilien-Genuss. Genussrechte sind eine Alternative zu KG-Modellen, meint Hesse Newman und schickt ein weiteres Angebot ins Rennen. Anleger können sich in Raten oder auf einen Schlag an Green Buildings beteiligen. Stephanie von Keudell hat sich das Konzept näher angeschaut. (Seite 6)
– Steuerkeule. Ein neues Gesetz schafft Gewerbesteuer-Nachteile für New-Energy-Fonds. Außerdem bedeutet es das Aus für „Goldfinger“-Fonds. Unser Steuerexperte Robert Kracht erklärt, was die neue Vorschrift für Anleger und Anbieter bedeutet. (Seite 10)
– Neue Rechnung. Was die spanische Regierung vernünftig findet, soll maßgeblich sein für die Rendite-Aussichten von Solar-Investoren. Unter dem Strich bleibt Anlegern weniger als zunächst gedacht. Die Experten von Rödl & Partner rechnen mit einer Klagewelle. (Seite 14)
– Nachholbedarf. Rund um den Globus sind neue Brücken dringend nötig, dazu Stromtrassen, Straßen und Flughäfen. Bislang halten sich professionelle Anleger mit Investitionen in Infrastruktur zurück. Doch das wird sich ändern, meinen die Macher einer wissenschaftlichen Untersuchung des Research Center for financial Studies der Steinbeis Hochschule in Berlin. (Seite 17)
– Schwellenländer. Eine Klasse für sich sind die südamerikanischen Staaten nicht nur in Sachen Fußball. Beatrix Boutonnet hat die Aussichten von Immobilieninvestoren in Rio, Buenos Aires, Mexico, Bogota und Co. analysiert. (Seite 19)
– Unklar. Worauf bezieht sich die Fremdkapital-Quote bei geschlossenen Fonds? Seit Montag ist das KAGB in Kraft, doch sind weiterhin viele Fragen offen. (Seite 21)
– Recht einfach. Eine Manager-Haftpflichtversicherung lässt ruhig schlafen. Wann sie sich anbietet und für wen, erläutert Rechtsanwalt Ulrich Nastold. (Seite 22)