Geschlossene Fonds künftig als Instrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes

Kurz nach Redaktionsschluss aber nicht zu spät für unser Anschreiben überraschte das Bundesministerium der Finanzen mit einer Pressemeldung unter der Überschrift „Bundesminister der Finanzen plant Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“.
So sollen geschlossene Fonds künftig als Instrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gelten, um den Anlegern mehr Schutz zu bieten. Das bedeutet unter anderem eine anlegergerechte Beratung, das Führen eines Beratungsprotokolls und die Offenlegung von Provisionen. Anlageberater sollen außerdem bei der BaFin registriert werden. Mit Bußgeldern werden Berater bestraft, die etwa ihre Provisionen nicht offen legen. Entsprechende Normen sollen in den Bußgeldkatalog des WpHG  eingefügt werden.
Die Rede ist in diesem Zusammenhang mehrfach vom „grauen Kapitalmarkt“. Hier muss sich der Verband Geschlossene Fonds fragen lassen, warum es ihm nicht gelungen ist, der Branche mit ihren vergleichsweise transparenten Kapitalanlagen diesen Makel öffentlichkeitswirksam und vor allem von Politikern registriert zu nehmen.
Die BaFin soll zudem die Prospekte künftig intensiver prüfen – auch auf Kohärenz. Bislang prüft sie nur auf Vollständigkeit. 
Dieser Punkt widerspricht übrigens komplett den Aussagen, die FDP-Bundestagsmitglied Frank Schäffler auf dem Feri-Symposium geäußert hat.
Auch für die offenen Fonds wird nach dem Willen des Ministeriums eine neue Ära beginnen. So soll für alle Anleger künftig eine zweijährige Mindesthaltefrist gelten, ergänzt durch Kündigungsfristen zwischen sechs und 24 Monaten. Das diene dem Schutz der Privatanleger, denen von Beginn an klar sein muss, dass eine Immobilien-Investition langfristig angelegt ist.
Allerdings haben auch und vor allem große, institutionelle Investoren in der Vergangenheit ihr Kapital in den offenen Fonds geparkt und kurzfristig wieder abgezogen.


Über den Autor

Markus Gotzi

Chefredakteur „Der Fondsbrief“
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Er ist Träger des Deutschen Journalistenpreises und des Deutschen Preises für Immobilienjournalismus. Viele Jahre lang verfasste der Diplom-Journalist Artikel zu allen Themen rund um die Immobilie und andere Sachwerte in der Financial Times Deutschland. Zudem war Markus Gotzi vier Jahre als Redakteur für das Wirtschaftsmagazin Capital tätig.

Aktuell publiziert er unter anderem in überregionalen Blättern wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und in Branchenmagazinen wie dem Immobilien-Manager. Zudem ist Markus Gotzi Chefredakteur des Fachmediums »Der Fondsbrief«, dem bundesweit auflagenstärksten Newsletter mit Schwerpunkt geschlossene Beteiligungsmodelle und Sachwertinvestitionen.