Medienfonds: KGAL verbucht Teilerfolg

Die KGAL GmbH & Co. KG hat in der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung über die korrekte steuerliche Behandlung von Medienfonds einen ersten Teilerfolg für ihre Investoren erzielt: Für fünf der 13 Fondsgesellschaften der KGAL hat die Finanzverwaltung erneut ihre Einschätzung der steuerlichen Behandlung der Schuldübernahmeverträge geändert. In Folge bleibt die anfängliche Zuweisung von negativen steuerlichen Ergebnissen (Verlustzuweisung) aus der Herstellung der Filmrechte für diese fünf Fonds fast vollständig erhalten. Die befürchteten hohen Steuernachzahlungen verringern sich für die Investoren der fünf Fonds erheblich.

Die Finanzverwaltung bewertet die Verträge nun richtigerweise wieder als befreiende Schuldübernahmen

Die KGAL hat aktuell ihren Medienfonds-Investoren mitgeteilt, dass die Finanzverwaltung ihre Einschätzung der steuerlichen Behandlung der Schuldübernahmeverträge für fünf der 13 Medienfonds des Grünwalder Initiators erneut geändert hat. Die seit März 2009 vertretene Auffassung der Finanzverwaltung, dass die Schuldübernahmeverträge als abstrakte Schuldversprechen zu werten sind, wird zurückgezogen und es wird (wieder) die Auffassung des Initiators geteilt, dass es sich bei diesen Verträgen um befreiende Schuldübernahmen handelt. Somit entfällt die ertragswirksame Aktivierung einer Kaufpreisforderung. Hintergrund der neuerlichen Wende: Die Finanzverwaltung zieht zur Einordnung der Schuldübernahmeverträge nun auch Bestätigungsschreiben (sog. confirmation letters) der schuldübernehmenden Banken zu den Verträgen heran. Im Falle der fünf betroffenen Medienfonds sollen diese Schreiben eine abweichende Bewertung der Verträge als Schuldübernahmen erfordern. Dies ist rechtlich nicht nachvollziehbar. Vielmehr ergibt sich die Interpretation als Schuldübernahmen bereits aus dem Inhalt der Verträge selbst, ohne dass es der Heranziehung von confirmation letters bedarf. Die Auslegung müsste somit für alle Medienfonds einheitlich erfolgen.

Stefan Ziegler, Mitglied der Geschäftsführung der KGAL, betont: „Wir freuen uns, dass unsere jahrelangen Bemühungen zur Richtigstellung der steuerlichen Behandlung von Medienfonds erste Wirkung zeigen. Für uns ist jedoch nicht nachvollziehbar, weshalb die Finanzverwaltung nicht alle Schuldübernahmeverträge gleich behandelt und ihre Einschätzung grundsätzlich ändert. Würde sich deren rechtliche Einordnung korrekterweise am Wortlaut der Verträge orientieren, wäre dies der einzig mögliche Schluss.“

Finanzverwaltung vertritt nun erneut – wie zuletzt 2007 – die Auffassung der Linearisierung der Schlusszahlung

Bei den fünf angesprochenen Fonds betrachtet die Finanzverwaltung nun die Linearisierung der Schlusszahlung als zutreffende steuerliche Würdigung. Diese Auffassung wurde von der Finanzverwaltung bereits 2007 für einige Zeit vertreten. Dies heißt, dass die am Ende der Fondslaufzeit erfolgende Zahlung über die Laufzeit des Lizenzvertrages ertragswirksam zu verteilen und entsprechend zu versteuern ist. Der Liquiditätszufluss aus der Schlusszahlung am Ende ist somit nahezu steuerfrei. Für die Investoren dieser Medienfonds verringert sich somit die geforderte Einkommensteuernachzahlung erheblich. Sie werden demnächst entsprechend geänderte Einkommensteuerbescheide erhalten.

Erneute Wendung der Finanzverwaltung führt nicht zu akzeptablem Ergebnis

„Die erneute Wendung der Finanzverwaltung und die damit positiven Nachrichten für unsere Investoren sind für uns nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Denn wir sind weiter der Auffassung, dass auch die Linearisierung der Schlusszahlung nicht die korrekte steuerliche Behandlung der Lizenzverträge darstellt. Wir werden daher die eingeschlagenen Wege – insbesondere den Weg der Klage – im Interesse unserer Investoren mit Nachdruck weiter verfolgen.“, so Stefan Ziegler.