Medienfonds-Zeichner atmen auf

 Finanzgericht München widerspricht Ansicht der Finanzverwaltung

 Eine Entscheidung im Sinne der Anleger: Das Finanzgericht München hat in einem Fall per Gerichtsbescheid entschieden, dass Investoren einer Filmproduktionsgesellschaft ihre ursprünglichen steuerlichen Verlustzuweisungen nutzen dürfen, da die Schuldübernahmeverträge nicht als „abstraktes Schuldversprechen“ zu bewerten seien. „Damit kommt eine Aktivierung der Forderungen aus dem Lizenzvertrag aus Sicht des Finanzgerichts nicht in Frage“, sagt Friedrich-Wilhelm Patt, Sprecher der Hannover-Leasing-Geschäftsführung.

Damit widerspricht das Finanzgericht der Sichtweise der Finanzverwaltung komplett. Sie wollte Anfang 2009 die negativen steuerlichen Ergebnisse der Medienfonds – einziges Argument für eine Beteiligung an den Kapitalanlagen – rückwirkend aberkennen. Davon betroffen waren neben Private Placements vor allem Fonds mit Defeasance-Srukturen von Hannover Leasing, LHI, KGAL und Ideenkapital.

Nun hat das Finanzgericht München im Fall eines Medienfonds, der von der Hannover Leasing verwaltet wird, entschieden: Die Ansicht der Finanzverwaltung ist grundlegend falsch. Nach Ansicht von Experten ist die Entscheidung nicht nur auf andere Medienfonds des Initiators zu übertragen, sondern ebenfalls auf ähnlich strukturierte Fonds anderer Anbieter.

„Sensationell!“ So bewertet daher Antoinette Hiebeler-Hasner, Steuerberaterin und Partnerin in der Kanzlei optegra:hhkl den Gerichtsbescheid. „Die Begründung lässt in ihrer Ausführlichkeit keine Wünsche von Seiten der Kläger offen.“ Sie geht davon aus, dass die Finanzverwaltung den Spruch nicht ohne weiteres akzeptieren will – schließlich geht es um viel Geld. Die Steuerersparnis der Anleger inklusive sechs Prozent Zinsen pro Jahr erreicht in Summe leicht ein dreistelliges Millionenergebnis.

„Wahrscheinlich strebt die Finanzverwaltung nun eine mündliche Verhandlung an. Dabei kann es aber nur darum gehen, Zeit zu schinden, denn an dem Ergebnis dürfte sich nichts ändern“, so Hiebeler-Hasner. Nächster Schritt wäre die Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH). Bis die letzte Instanz zu einer Entscheidung kommt, dürfte es zwei bis drei Jahre dauern.

Ob der BFH die Entscheidung bestätigt oder revidiert, ist unklar. Die ausführliche und eindeutige Begründung des Finanzgerichts München gibt zumindest eine klare Tendenz vor. Ein Fragezeichen steht auch hinter der Reaktion der Anlegeranwälte. „Einige werden uns gratulieren, andere werden sich ärgern, weil ihnen nun die Grundlage für jahrelange Prozesse abhanden zu kommen droht“, so Patt. Antoinette Hiebeler-Hasner meint dazu: „Ich bin oft entsetzt wenn ich sehe, wie viel Unsicherheit manche Anwälte verbreiten, weil sie selbst keine Ahnung von der Materie haben.“



Über den Autor

Markus Gotzi

Chefredakteur „Der Fondsbrief“
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Er ist Träger des Deutschen Journalistenpreises und des Deutschen Preises für Immobilienjournalismus. Viele Jahre lang verfasste der Diplom-Journalist Artikel zu allen Themen rund um die Immobilie und andere Sachwerte in der Financial Times Deutschland. Zudem war Markus Gotzi vier Jahre als Redakteur für das Wirtschaftsmagazin Capital tätig.

Aktuell publiziert er unter anderem in überregionalen Blättern wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und in Branchenmagazinen wie dem Immobilien-Manager. Zudem ist Markus Gotzi Chefredakteur des Fachmediums »Der Fondsbrief«, dem bundesweit auflagenstärksten Newsletter mit Schwerpunkt geschlossene Beteiligungsmodelle und Sachwertinvestitionen.