Solarfonds droht höhere Gewerbesteuer

 Künftig sollen auch Gemeinden am Standort kassieren – wie bei Windkraftfonds

 Geschlossene Solarenergiefonds sollen künftig auch in der Gemeinde Gewerbesteuer bezahlen, in der sich die Anlagen befinden. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf Initiative des Bundesrats hervor. Diese geplante Regelung gilt über das Jahressteuergesetz 2009 bereits bei den Windenergiefonds, die ab dem Erhebungszeitraum 2008 an zwei unterschiedliche Gemeinden Gewerbesteuer zahlen müssen. Nun soll die Sonnenenergie folgen.

 Bislang zahlen die Gesellschaften die Kommunalabgabe nur dort, wo sich ihr Sitz befindet. Der lässt sich gezielt in eine Gemeinde mit geringem Hebesatz legen. Geplant ist, dass den Standortgemeinden der Solarparks 70 Prozent der Gewebesteuer zustehen sollen, so dass sich die Wahl einer günstigen Kommune für den Fondssitz kaum noch auswirkt.

Begründet wird die Anpassung damit, dass sich die strukturell vorhandene Nichtberücksichtigung der Standortgemeinden der Freiflächen-Solaranlagen hemmend auf deren Bereitschaft auswirkt, Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie auszuweisen und die mit dem Bau und Betrieb entsprechender Anlagen einhergehenden Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf das Landschaftsbild hinzunehmen. Diese Wirkungen stehen nicht im Einklang mit den umweltpolitischen Leitlinien der Bundesregierung, die eine Ausweitung der Energieerzeugung aus Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie vorsieht. Aus umweltpolitischen Gründen ist es daher geboten, auch die Standortgemeinden angemessen am Gewerbesteueraufkommen der Unternehmen zu beteiligen.

 Die geplante Änderung hat dann Auswirkungen auf die Fondsrendite. Anleger können die Kommunalabgabe zwar auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen. Doch das gelingt meist nicht in voller Höhe und bei Fondsspareren mit geringem Gesamteinkommen kaum noch. Eine vollständige Entlastung von der Gewerbesteuer tritt nur bei entsprechend hohem Einkommen und Hebesätzen bis zu maximal 380 Prozent ein. Diese Idealgemeinde lässt sich aber kaum finden, liegen die Tarife bundesweit zwischen 900 Prozent in der Spitze und dem gesetzlichen Mindesttarif von 200 Prozent in 18 Gemeinden. Im Bundesdurchschnitt liegt der Hebesatz bei knapp 400 Prozent. Während der Fonds bei der Wahl seiner Büros noch nach der Idealgemeinde mit 200 Prozent Hebesatz Ausschau halten kann, ist das beim Betrieb schon anders. Hier geht es vor allem um den optimalen Standort für die Sonneneinstrahlung, und die Kommune muss der Ansiedlung wohlgesonnen sein.

 Die theoretische Be- und Anrechnung der Gewerbesteuer soll an einem simplen Beispiel erläutert werden. Ein Solarfonds hat seine Geschäftsleitung in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 25 Prozent. Die Anlage wiederum steht in einer Kommune, die 450 Prozent verlangt. Für die Rechnung sind noch folgende Eckpunkte wichtig.

– Die Fondsgesellschaft weist einen Jahresgewinn von 150.000 Euro aus.

– Beteiligt sind nur Anleger A und B je zur Hälfte.

– A hat ein sonstiges Einkommen von 180.000 Euro, B einen Verlust von 40.000 aus seiner Tätigkeit als Einzelunternehmer.

Die Rechnung erfolgt für 2010.

A. Steuerrechnung für den Fonds nach geplanter neuer Rechtslage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 B. Steuerrechnung für die beiden Beteiligten

 

 

 

 

 

 

Fazit: Vor allem Anleger mit geringer Einkommensteuerlast zählen bei der neuen Gewerbesteuerregel zu den Verlierern.