Steuern 2011: Schlechte Neujahrsbotschaften überwiegen

2011 müssen Fonds und ihre Anleger viele geänderte Steuerregeln beachten

 Das neue Jahr fängt ohne gute Neujahrsbotschaften an: Es gibt weder Konjunkturpakete noch weitere Steuerentlastungen, und die meisten Änderungen haben einen Haken, weil sie sich eher für den Fiskus lohnen. Aus der nachfolgenden Übersicht wird eher deutlich, wie leer die Haushaltskassen sind, und dass der Staat sparen muss. Immerhin: Steuererhöhungen gibt es (noch) nicht, von der neuen Luftverkehrssteuer sowie der Grunderwerbsteuer in einigen Bundesländern abgesehen.

Geänderte Abschreibungsregeln: 2009 wurde sie eingeführt, nun ist die degressive Abschreibung wieder gestrichen worden. Damit können Solar-, Windpark und Biogasanlagen als bewegliche Wirtschaftsgüter nicht mehr sofort mit 25 Prozent der Herstellungskosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die Fonds müssen ihre Neuinvestitionen vielmehr langfristig über die Nutzungsdauer abschreiben. Das bringt geringere Verluste und höhere Gewinne in der Anfangsphase. Die entsprechend gegenteilige Entlastung erfolgt dann beim späteren Verkauf über noch vorhandene höhere Buchwerte. Über die gesamte Laufzeit von 8 bis 15 Jahren ergeben sich somit keine Veränderungen, zumal die Verluste in der Investitionsphase bei Steuerstundungsmodellen ohnehin nicht sofort verrechenbar sind.

Gewerbliche Fonds können den Investitionsabzugsbetrag jetzt theoretisch seltener nutzen, da die durch das Konjunkturpaket nach oben angepassten Grenzwerte wieder auf ihr Niveau von 2008 absinken. Allerdings erfüllten die Gesellschaften die Betriebsgrößenklasse von 335.000 Euro meist nicht, da die Bilanz des Jahres der Bildung maßgebend ist, in dem der Investitionsabzug vorgenommen werden soll. Da verschmerzt es wenig, dass diese Schwelle jetzt bei 225.000 Euro liegt. Das weisen eher Kleinunternehmer als gewerbliche Fondsgesellschaften auf.

Onlineabgabe: Fondsgesellschaften müssen ab diesem Jahr eine Reihe von Steuererklärungen elektronisch dem Finanzamt übermitteln. Das sind beispielsweise die Feststellungs-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung sowie der Antrag auf Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer-Vorauszahlung. Anleger müssen ihre Einkommensteuererklärung 2011 erstmals verpflichtend online abgeben, wenn sie gewerbliche Einkünfte aufweisen. Haben Fondsgesellschaften Lust, können sie sich freiwillig an der Pilotphase zur Online-Übermittlung ihres Jahresabschlusses beteiligen. Diese so genannte E-Bilanz sollte eigentlich schon Pflicht sein, kommt wegen der schwierigen Materie aber erst 2012.

Erstattungszinsen: Zwar hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen nicht mehr zu den Kapitaleinnahmen gehören, sondern nicht steuerbar sind. Das wurde aber gesetzlich ausgehebelt. Erhalten Anleger also beispielsweise Zinsen auf Steuererstattungen, weil sich bei der Fondsgesellschaft über eine Betriebsprüfung im Nachhinein geringere Einkünfte ergeben haben, gelten sie weiterhin als Kapitaleinnahmen und unterliegen der Abgeltungsteuer.

Kirchensteuer: Weist die Fondsgesellschaft ihren Anlegern Kapitaleinkünfte zu, unterliegen diese oftmals nicht sofort der Abgeltungsteuer, sondern erst später über die Veranlagung beim Finanzamt. Bis 2010 konnte hier die zusätzlich erhobene Kirchensteuer als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dieser Minderungsposten wird ab 2011 komplett beseitigt, was auch für die übrigen Kapitalerträge der Anleger gilt, etwa über Auslandskonten.

Übrigens: Reichen Anleger jetzt einen Freistellungsauftrag ein, müssen sie zwingend ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben, damit keine Abgeltungsteuer einbehalten wird. Damit soll die rechtmäßige Inanspruchnahme des Sparer-Pauschbetrags effizienter überprüft werden. Das amtliche Formular wurde entsprechend angepasst.

Kein Spekulationsgeschäft: Mit allen jetzt gekauften Gegenständen des täglichen Gebrauchs lassen sich keine Spekulationsverluste mehr absetzen, selbst wenn zwischen An- und Verkauf kein Jahr liegt. Diese Geschäfte interessieren den Fiskus jetzt überhaupt nicht mehr. Das gesetzliche Abzugsverbot kann in Ausnahmefällen vermögensverwaltende Leasing-Fonds betreffen, sofern deren vermietete Wirtschaftsgüter unter den Begriff der Gebrauchsgüter fallen.

Was alles dazu zählen soll, hat die Finanzverwaltung bislang nicht genau definiert. Container, Lokomotiven oder Flugzeuge gehören aber wohl auf keinen Fall dazu. Damit können Anleger Spekulationsverluste auch weiterhin deklarieren, wenn der Fonds seinen Bestand innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist abstößt. Allerdings wäre die Einstufung als Gebrauchsgut günstiger. Denn dann blieben Spekulationsgewinne steuerfrei.

Kapitalanteile: Halten Fondsgesellschaften Anteile an einer AG oder GmbH, die sich als Fehlinvestition erwiesen haben und keinerlei Erträge abwerfen, lassen sich die realisierten Verluste nur noch mit 60 Prozent steuerlich geltend machen. Vor 2011 zählte das Minus noch in voller Höhe. Insoweit haben die Fondsanleger weniger Verrechnungspotential für ihre anderen positiven steuerpflichtigen Einnahmen.

Vorläufigkeitsvermerk: Erfreulich ist dafür, dass Fondsgesellschaften bereits abgeltend besteuerte Kapitalerträge jetzt nicht mehr extra für den Zweck in der einheitlich und gesonderten Feststellungserklärung und ihre Beteiligten in der Einkommensteuererklärung angeben müssen, um in den Genuss der Wirkung eines Vorläufigkeitsvermerks wegen strittiger Rechtsfragen zu kommen. Eine vorläufige Festsetzung umfasst nämlich nun automatisch auch Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Damit bleibt der Steuerfall insoweit verfahrensrechtlich gleichermaßen offen wie hinsichtlich der Einkünfte, die bei der Festsetzung über das Finanzamt im Steuerbescheid berücksichtigt wurden.

Goldgeschäfte: Handeln geschlossene Fonds mit Anlagegold, müssen sie seit Neujahr die Umkehr der Umsatzsteuerschuld beachten. Beim Verkauf erhalten sie den Betrag erst gar nicht, weil der Erwerber die Umsatzsteuer an den Fiskus abführt. Kaufen sie das Edelmetall an, bringt das jetzt ein Nullsummenspiel. Sie führen die Steuer des Verkäufers ab und machen im gleichen Umfang Vorsteuer geltend. Warum das Ganze? Mit Goldgeschäften wurde in der Vergangenheit oftmals erfolgreich Steuerbetrug begangen. Zu beachten ist, dass die Umsatzsteuer durch die Neuregelung jetzt im Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung entsteht, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Lieferung folgenden Kalendermonats.

Grunderwerbsteuer: Vier Bundesländer haben den Tarif von zuvor 3,5 Prozent erhöht, Brandenburg auf fünf, Bremen, Niedersachsen auf 4,5 sowie das Saarland auf vier Prozent. Es handelt sich hierbei um eine reine Tariferhöhung, da sich an der Bemessungsgrundlage und den Anwendungsregeln nichts ändert, die sind bundeseinheitlich geregelt. Kauft der Fonds eine Mietimmobilie für vier Millionen Euro, muss er in Niedersachsen statt 140.000 nunmehr 180.000 Euro bezahlen.  Beim Grundstückskauf muss der Notar dem Finanzamt jetzt die bundeseinheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer der Fondsgesellschaften mitteilen. Diese gesetzliche Verpflichtung ist derzeit noch Theorie, diese Nummer gibt es nämlich noch gar nicht.

Binnenschiffe: Verkaufen Fonds ein Schiff mit Gewinn, können sie hierfür eine steuerfreie Rücklage bilden und die stillen Reserven auf eine Neuinvestition übertragen. Denn die gesetzliche Befristung für Veräußerungen bis Silvester 2010 wurde für Binnenschiffe aufgehoben, zeitlich unbegrenzt.

Dies und Das zum Schluss:

  • Werden Anteile an geschlossenen Fonds vererbt oder verschenkt, können eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner jetzt dieselben günstigen Tarife wie Ehepaare nutzen.
  • Fondsgesellschaften dürfen ihre EDV-Buchhaltung und sonstige Aufzeichnungen jetzt auch in Drittstaaten außerhalb der EU aufbewahren. Generell verzichtet der Fiskus nunmehr auf die bisher geforderte Zustimmung des Auslandsstaates zur Durchführung des Datenzugriffs.
  • Die Hinterziehung ausländischer Umsatzsteuer unterliegt nunmehr auch in Deutschland der Strafverfolgung.

Bei Abflügen von einem deutschen Flughafen seit Neujahr 2011 ist eine Flugsteuer pro Person zu bezahlen. Abhängig von den Entfernungen sind das zwischen acht und 45 Euro. Das betrifft den Initiator auf der Geschäftsreise genauso wie den Anleger, der zur Gesellschafterversammlung fliegt.