Anhörung im BMF – BVI und VGF legen Stellungnahmen vor

Montag war Anhörung im Bundesfinanzministerium (BMF) zu dem am 3. Mai vorgelegten Diskussionsentwurf für das „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“. Unsere Meinung zum Entwurf kennen Sie (vgl. Der Immobilienbrief Nr. 218). Während der BVI seine Meinung auf 5 Seiten vertritt (www.bvi.de), schildert der VGF auf 42 Seiten seine Ansicht (www.vgf-online.de). Der Tenor ist der gleiche. Beide Verbände befürworten eine Regulierung. Jedoch gehen nach übereinstimmender Verbandsmeinung die Vorschläge zu weit.

Der VGF kritisiert vor allem, dass Anteile an geschlossenen Fonds laut Entwurf künftig als Finanzinstrument gelten. Das widerspreche der von den Bundestagsabgeordneten im MiFID-Umsetzungsgesetz beschlossenen Regelung. Weiterhin werde die Regelung zu „massenhaften Unternehmenssterben“, vor allem bei freien Vertrieben führen. Das bedeute weniger Wettbewerb um den Kunden und weniger Vielfalt in der Angebotspalette der Produkte.

Des Weiteren moniert der VGF, dass der Entwurf ein Rückschritt im Anlegerschutz sei. Die Einbeziehung von Wirtschaftsprüfungsgutachten und die Regelung zur materiellen Prospektprüfung verringere die Rechtssicherheit und erhöhe die Intransparenz.

Der BVI kritisiert vor allem die Regelung bei Offenen Immobilienfonds. In einem Schreiben an das BMF stellt der Verband 5 Maßnahmen zur Liquiditätsoptimierung vor. Für den BVI ist der Schutz der Privatanleger (vor wem eigentlich?) am wichtigsten. Die aufgetretenen und zukünftig möglichen Probleme müssten durch die Optimierung der Liquiditätssteuerung angegangen werden, ohne das Produkt zum Nachteil der Anleger zu verändern. Offene Immobilienfonds seien in der Vergangenheit als Liquiditätsanlage zweckentfremdet und die Möglichkeit der täglichen Rückgabe missbraucht worden. Der BVI schlägt eine Mindesthaltefrist von einem Jahr für alle Anleger vor. Das Abziehen vor allem institutioneller Gelder (ohne langfristige Immobilien-Investitionsperspektive) habe in jüngster Vergangenheit dazu geführt, dass Fonds immer wieder schließen mussten und so vor allem Privatanleger zu leiden hätten. Der BVI schlägt als Maßnahme eine Kündigungsfrist von einem Jahr für alle nicht-natürlichen Personen vor. Das bedeutet, dass Offene Immobilienfonds für institutionelle Anleger, die lediglich kurzfristige Liquidität parken wollen und nicht die Anlage in Immobilien sehen, uninteressant werden.

Bei Aussetzung der Anteilsrücknahme müsse vor allem dafür gesorgt werden, dass die Auszahlungspläne der privaten Altersvorsorge eingehalten werden können. Dafür können Offene Immobilienfonds problemlos planbare Liquidität vorhalten.

Im Fall einer längeren Rücknahmeaussetzung seien unterschiedliche Interessen der Anleger zu berücksichtigen. Langfristig orientierte Anleger sehen grundsätzlich keine Notwendigkeit, dass in zyklisch schwierigen Phasen Immobilien des Kernportfolios als fire sales auf den Markt kommen. Es gebe aber durchaus auch Anleger, die entweder aus monetärer Notwendigkeit heraus oder aus strategischen Gesichtspunkten auch zu niedrigeren Werten aussteigen müssen oder möchten. Diesen unterschiedlichen Interessenlagen lasse sich, lt. BVI gerecht werden, indem Abschläge, die während einer Rücknahmeaussetzung durch Verkäufe unterhalb des Sachverständigenwerts erfolgen, nur den Anlegern belastet werden, die diese Verkäufe durch ihre Anteilsrückgaben auslösen. Die Praktikabilität ist allerdings fraglich.

Als letzten Punkt geht der BVI auf die starren Regelungen bei Offenen Immobilienfonds ein. Diese müsse man aufbrechen, um flexible Spielräume für die unterschiedlichsten Produkte zu schaffen. So könnte es zum Beispiel sinnvoll sein, mit institutionellen Investoren rechtswirksame einzelvertragliche Kündigungsfristen zu vereinbaren, die auch länger sein könnten als ein Jahr. Aus Rücksprachen in der Praxis dürfte das aus „Der Immobilienbrief“-Sicht aber kaum notwendig sein. Probleme würden generell nur zweistellige Millionbeträge bereiten, die ungeplant und kurzfristig abgerufen würden. So gibt es bereits Regelungen, die z. B. tägliche Rückgaben von 100.000 Euro zulassen und bei größeren Summen monatlich gestaffelte Abschläge vorsehen.

Am Dienstag war keine offizielle Stellungnahme vom BMF zu bekommen. Das ist bei Anhörungen auch durchaus üblich. Der BVI betonte, dass alle Teilnehmer sich gegen den 10-prozentigen Abschlag per Gesetz ausgesprochen haben und dass das Produkt in der Form des Diskussionsentwurfes nicht mehr wieder zu erkennen sei. Auch habe sich besonders Friedrich Bohl, langjähriger Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, heutiger Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) und Vertreter der freien Vertriebe gegen den Entwurf gestellt, da das Produkt in dieser Form dann nicht mehr vertrieben werden könne.

Fazit: Noch ist nichts in Stein gemeißelt.