Es liegt zwar noch keine definitive Bestätigung vor, jedoch wurde in der Presse gemeldet, dass der eher überraschende Vorstoß des Bundesfinanzministeriums, die Immobilien Offener Immobilienfonds pauschal um 10% abzuwerten, anscheinend vom Tisch ist. Der Reformentwurf des „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ hatte Sinnfragen ebenso aufgeworfen, wie grundsätzliche Fragen zum Rechtsumfeld bis hin zu steuerlichen Fragen. Schließlich hätte je nach Finanzierung des Offenen Fonds der 10% Abschlag für Anleger einen Vermögensverlust von bis zu knapp 20% bedeutet. Welche steuerliche Konsequenzen hätte so etwas für den Fonds und die (professionellen) Anleger? Ist eine gesetzliche pauschalisierte Wertkorrektur ein betrieblicher Verlust? Wo wäre er anzusetzen und in welchen Einkunftsarten zu verrechnen?
Es ist jetzt keine echte Überraschung, dass ein Gesetzesentwurf, der sogar die Vertreter der eigenen Regierungspartei im Finanzausschuss zu einer öffentlichen Abmahnung veranlasste (Platow vom 26.5.2010), soweit korrigiert wird, dass er sich an rechtsstaatliche Prinzipien hält. Der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Bundesfinanzausschuss, MdB Hans Michelbach hatte in einer Pressenotiz im Namen der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU die „vorzeitige, unabgestimmte Veröffentlichung eines Referentenentwurfs“ bedauert und moniert. Wichtige Frage bleibt aber, welche Verhandlungsgegenleistungen der Branche für den Rückzug des BMF nötig waren. Das Ministerium hatte sich im Branchengespräch zunächst stur gestellt. Jedoch stand es immer zu erwarten, dass der Verzicht auf den unsinnigen Abschlag als Verhandlungspfand benutzt werden würde. Denn die verbleibenden Vorschläge des Reformentwurfs werden das Produkt Offener Immobilienfonds schon an der Basis verändern. Allein schon die Veröffentlichung der Reform-Grundgedanken hatte Mittelabflüsse und weitere Fondsschließungen verursacht.
Die Stimmung hat sich geändert. Auch sonst ernst zu nehmende Pressekollegen und Gesprächspartner sehen inzwischen den Offenen Fonds als Auslaufmodell zu Gunsten des Reit an. Der Offene Immobilienfonds trudele von einer Turbulenz zur nächste. Das trifft die Real wohl nur am Rande. Dass ein paar sportliche junge Fonds mit Einkaufsschwerpunkt in 2006/2007 in Asien oder Osteuropa Bewertungskorrekturen durch führen müssen, ist doch evident. Das Gegenteil wäre verdächtig. Auch generell können Immobilien im Wert schwanken. Warum sollten die Immobilien Offener Fonds davon verschont sein? Aber während die opportunistischen auf Renditemaximierung ausgelegten Immobilienfonds der großen Investmentbanken von Morgan Stanley über Goldman Sachs bis hin zu UBS das E ihrer Anleger weitgehend abschreiben mussten, blieb es bei den deutschen Offenen Immobilienfonds in Bezug auf das Anlegervermögen eher ruhig. Turbulenzen und Skandale sind hier eben nicht aufgetreten. Der Blick auf die BVI-Zahlen macht sogar deutlich, dass gerade in aktuellem, krisenhaften Umfeld das Anlegerinteresse sowohl privater Anleger, der klassischen Zielgruppe, wie auch institutioneller „echter“ Immobilienanleger ungebrochen ist. Professionalität, Transparenz, Unabhängigkeit von irrationalen Börsenausschlägen, Stabilität im Vergleich auch mit alternativen und internationalen Immobilienanlagen in Verbindung mit einer anständigen Rendite im Anlagenvergleich bleiben auch zukünftig bestechende Argumente. Wenn auch noch die weiteren Aspekte des Reformvorschlages an die „Normalität“ angepasst werden, dürfte sich der Offene Immobilienfonds wieder stabilisieren. Der Wegfall der institutionellen Liquiditätsparker wie z. B. Dachfonds kostet die Branche zwar vorübergehend Volumen, dürfte ihr aber gut tun. Für Privatanleger und Institutionelle mit Immobilienanlageinteresse, für die Stabilitäts- und Planbarkeitsaspekte im Vordergrund stehen, bleitb der Offene Immobilienfonds in zielgruppengerechter Ausprägung erste Wahl.