BFW-Gutachten: Schelte für die Erbschaftsteuer – Vermieter von Gewerbeimmobilien werden verfassungswidrig diskriminiert

Berlin – Das seit einem Jahr bestehende Erbschaftsteuergesetz ist verfassungsrechtlich bedenklich. Gewerbeimmobilien von der erbschaftsteuerlichen Verschonung auszunehmen, verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Das geht aus einem in Berlin vorgelegten Gutachten von Professor Dr. Joachim Lang, Ordinarius für Steuerrecht an der Universität zu Köln, hervor, das im Auftrag des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen erstellt wurde. „Die Unterscheidung zwischen vermieteten Wohnimmobilien und anderen vermieteten Gewerbeimmobilien ist nicht nachvollziehbar. Es gibt keinen Grund, nur gewerbliche Wohnungsunternehmen in die Begünstigung des Betriebsvermögens einzubeziehen und andere Immobilienunternehmen auszuschließen“, erklärt der Kölner Steuerrechtler Lang und empfiehlt, die Ungleichbehandlung zügig zu korrigieren.

Die Gemeinwohlgebundenheit, die das Bundesverfassungsgericht 2006 als Maßstab für die Schonung von Unternehmensvermögen festgelegt hat, träfe in besonderer Weise auf Immobilien zu, da diese im Gegensatz zu mobilem Finanz- und Unternehmenskapital nicht exportiert werden könnten und Arbeitsplätze im Inland schaffen würden. Zudem unterstreicht das Gutachten die besondere Gemeinwohlgebundenheit von Wohnungsunternehmen durch den Mieterschutz.

Die Politik verkenne, dass an der Immobilienwirtschaft rund 3,8 Mio. Arbeitsplätze hängen. Nur wenige Branchen wie der Handel oder das Verarbeitende Gewerbe beschäftigten mehr Mitarbeiter. Oftmals seien die Bestände gewerblicher Vermietung historisch gewachsen und stammten aus Zeiten, in denen die Immobilien noch als Fabriken genutzt wurden. Die Unternehmen hätten sich dem Zeitgeist angepasst und vermieteten nun an andere Gewerbetreibende, Künstler, Zahnärzte etc. Nur der Gesetzgeber ignoriere hier die Zeichen der Zeit, sagt der BFW-Präsident Walter Rasch.