Das Baukindergeld: Ein guter Anfang

Kommentar

Zeitliche Befristung ist abzulehnen – Bürgschaftsprogramm muss folgen

 

Michael Ost, Vorstandsvorsitzender Deutsche Bank Bauspar AG

 Das Baukindergeld ist auf den Weg gebracht. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 erhalten Familien, die ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen, für jedes Kind bis 18 Jahre eine Förderung von 12.000 Euro, verteilt über zehn Jahre. Die Unterstützung kommt Familien mit einem jährlichen Einkommen von bis zu 90.000 Euro (bei einem Kind) zugute, für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro.

Grundsätzlich ist das Baukindergeld uneingeschränkt gut. Denn die neue Förderung ist ein starkes Zeichen seitens der Politik, wie wichtig das Wohneigentum für das Gemeinwesen ist. Das Baukindergeld ebnet Haushalten, die sich Wohneigentum ansonsten nicht oder kaum leisten könnten, den Weg ins eigene Heim. Und es trägt dazu bei, dass sie früher schuldenfrei sind. So ist das Baukindergeld auch ein wichtiger Beitrag zur privaten Altersvorsorge.

Aber: Um das Fördervolumen zu begrenzen, haben sich die beteiligten Ministerien darauf geeinigt, das Baukindergeld nur dann zu gewähren, wenn bis zum 31. Dezember 2020 der Bauantrag gestellt oder der Kaufvertrag unterzeichnet ist. Für eine solche zeitliche Limitierung gibt es aus unserer Sicht keinen sachlichen Grund.

Auch von namhaften Wirtschaftsforschungsinstituten wird Kritik geübt. Eines der Argumente ist, dass von der Förderung in vor allem Projektentwickler und Grundstückseigentümer profitieren, da sie den staatlichen Zuschuss umgehend in ihrer Preiskalkulation berücksichtigen werden. Dies kann zwar nicht völlig ausgeschlossen werden, liegt aber in der Natur jeder Förderung. Das gleiche gilt für den befürchteten Mitnahmeeffekt: Dass möglicherweise der eine oder andere Haushalt profitieren wird, der sich auch ohne die staatliche Unterstützung Wohneigentum leisten könnte, spricht nicht gegen das Baukindergeld.

Nicht von der Hand zu weisen ist das Argument, dass das Baukindergeld nicht in allen Regionen die gleiche Wirkung entfalten wird. Sicher, in München und anderen extrem hochpreisigen Städten werden sich trotz des neuen Förderinstruments viele Haushalte mit mittlerem Einkommen weiterhin kein Eigenheim leisten können. In ländlichen Regionen dagegen, wo Immobilien deutlich günstiger sind, stellen 12.000 Euro einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung dar. Dieses Ungleichgewicht ist aber keine Schwäche, sondern im Gegenteil eine Stärke des Baukindergeldes: Indem es dabei hilft, in preiswerteren Regionen eine Immobilie zu bauen oder zu erwerben, leistet es einen Beitrag dazu, dass sich die Nachfrage nicht mehr auf die ohnehin teuren Großstädte konzentriert.

Wenn die Politik die Wohneigentumsförderung ernst nimmt, darf sie es nicht beim Baukindergeld bewenden lassen. Vielmehr muss sie entschlossen auch die anderen Maßnahmen zur Eigentumsförderung umsetzen, die sie im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Nötig ist ein KfW-Bürgschaftsprogramm, das die Eigenkapitalbasis der Kaufinteressenten stärkt. Kombiniert werden sollte dieses Programm mit der Festsetzung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer, denn die hohen Kaufnebenkosten sind ein wesentliches Hindernis für den Erwerb einer eigenen Immobilie. Und schließlich sollte auch das bewährte Instrument der Wohnungsbauprämie gestärkt werden. Die Linie gibt der Koalitionsvertrag vor: „Wir wollen sie (gemeint: die Wohnungsbauprämie) attraktiver gestalten“, heißt es darin. „Dazu wollen wir die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen.“

Auch wenn das Baukindergeld allein nicht dazu führt, dass Deutschland plötzlich ein Volk von Hauseigentümern wird: kombiniert der Gesetzgeber die unterschiedlichen Instrumente richtig, schafft er die Grundlage für mehr Wohneigentum in Deutschland.