Editorial – Der Immobilienbrief Berlin Nr. 20

Nun haben wir eine neue Regierung aus einer schwarz-gelben Koalition und gleichzeitig dazu einen neuen Koalitionsvertrag. Und es ist eines eingetreten, was bei den Vorgängerregierungen stets fehlte: Die Immobilienwirtschaft jubelt, wie die Kollegen von der IZ schreiben. Da steht sogar schwarz auf weiß in der Headline auf der Titelseite etwas von „schwarz-gelben Rettern“. Ist es wirklich so? Fakt ist, dass, sobald der Vertrag vorlag, die Lobbyverbände der Wohnungswirtschaft aufatmeten. „Gute Nachrichten für private Immobilieneigentümer“, meint natürlich Haus & Grund, „Koalitionsvertrag enthält überwiegend gute Perspektiven für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft“, differenziert schon der GdW, „Mehr Rechte für Vermieter“, stellt der BFW fest. Dem geht der Vertrag jedoch immer noch nicht weit genug. Enttäuschend für ihn sind die Beschlüsse zur Neubauentwicklung. Hier sei eine Chance verpasst durch die Nicht-Wiedereinführung einer degressiven AfA, die die Konjunktur schnell und kurzfristig hätte stimulieren und dadurch den Bedarf an zusätzlichen 400 000 neuen Wohnungen hätte decken können.

 

Gleichwohl laufen andere Lobbyverbände und auch die Politik gegen die wohnungs- und finanzpolitischen Vorstellungen der Koalition Sturm, vor allem in Berlin. Gleich am 26. Oktober kündigte der Senator für Finanzen Ulrich Nußbaum eine Verfassungsklage an. Was die Pläne der schwarz-gelben Regierung z. B. für die Hauptstadt Berlin bedeuten, ob die guten Nachrichten auch gut sind für die Berlinerinnen und Berliner und wer auf der „Strecke bleiben“ könnte, das wollen wir kurz erläutern.

 Haben Sie eine gute Zeit – und bleiben Sie uns gewogen!