Geschlossene Fonds – Regierung beschließt Regulierung

Am vergangenen Mittwoch hat die Bundesregierung das geplante Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts auf den Weg gebracht. Wie das BMF mitteilt, sei es Ziel, die Informationsbasis für oftmals weit reichende Investmententscheidungen bei Anlegern zu verbessern. Die Änderungen sollen vor allem durch schärfere Produktregulierungen, erhöhte Anforderungen an den Vertrieb sowie im Bereich der Prospekthaftung erfolgen.

Das BMF zielt mit dem Gesetz auf widerspruchsfreie und kohärente Verkaufsprospekte . Die bei der Bafin einzureichenden Unterlagen müssen Angaben enthalten, die eine Einschätzung zur Zuverlässigkeit des Emittenten der Vermögensanlagen erlauben. Darunter fallen auch einschlägige Vorstrafen. Auch müssen zukünftig Emissionshäuser Kurzinformationsblätter den Anlegern zur Verfügung gestellt werden. Desweiteren gehört es zur Pflicht eines Emittenten geprüfte Jahresabschlüsse vorzulegen.

Geschlossene Fonds werden künftig dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz unterstellt. Die freien Vertriebe bleiben unter der Aufsicht der Gewerbeaufsichtsbehörden der jeweiligen Länder. Freie Finanzvermittler müssen allerdings künftig ihre Sachkunde bei der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde nachweisen. Eine weitere Auflage ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Außerdem, so heißt es weiter, haben die Vermittler strengere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten einzuhalten. Dadurch werde ein den Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechendes Anlegerschutzniveau sichergestellt. Die gesetzliche Umsetzung dieser Punkte erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Bei der Prospekthaftung wird die dreijährige Verjährungsfrist eingeführt. Bislang konnte eine Verjährung von Haftungsansprüchen nach einem Jahr eintreten. Der Zeitraum, innerhalb dessen ein Prospekthaftungsanspruch bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt entstehen kann, beträgt künftig nicht mehr nur sechs Monate, sondern zwei Jahre nach dem ersten öffentlichen Angebot im Inland.

Was meinen die Branchenvertreter? Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des VGF meint, dass mit dem Gesetzentwurf die Transparenz des Marktes gezielt erhöht wird. „Die praxisnahen Regelungen können marktadäquat umgesetzt werden. Alles in allem ein runder Entwurf“, so Romba weiter. Alexander Betz, Vorstand MPC Capital AG: „Wir begrüßen den heutigen Kabinettsbeschluss. Damit werden nun für die gesamte Branche Transparenz fördernde Maßnahmen wie zum Beispiel das von MPC Capital als Vorreiter bereits eingeführte Produktinformationsblatt zur Pflicht.“ 

Andreas Heibrock, Mitglied der Geschäftsleitung bei Real I.S. meint: „Die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagengesetz wird die Anlageform Geschlossene Fonds in der Gesamtbetrachtung als Anlageform attraktiver machen. Die Anleger sind noch besser geschützt. Das wird die bereits eingesetzte Markterholung unterstützen. Die Regulierung bei Prospekterstellung und der Anlagevermittlung wird die  Marktteilnehmer stärken, die langfristig am Markt teilnehmen wollen. Die Real I.S. ist bereits heute auf die Umsetzung der gesetzlichen Grundlage gut vorbereitet und wird diese auch kurzfristig erfüllen können.“ 

Solange das BMF weiterhin lieber von Graumarktregulierung und Graumarktprodukten spricht, bleibt noch viel Arbeit für VGF und Co. Der Bundesrat muss den Änderungen übrigens nicht zustimmen. (AE)