Medienfonds – Teilentwarnung für einzelne Fonds, Chancen für Medienfondsanleger?

Vielleicht können manche steuerorientierte Medienfonds-Anleger, die oft mit 6-stelligen Steuerforderungen konfrontiert sind, aufatmen oder zumindest Hoffnung schöpfen. Am Wochenende erreichte uns ein Anlegerschreiben der LHI Leasing GmbH mit einer positiven Botschaft für die Anleger der „KALEDO III KG“. Das Schreiben informiert über eine zu erwartende Änderung der Rechtsauffassung durch die Finanzverwaltung nach Vorliegen der geänderten einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheide (sog. Grundlagenbescheide) vom 26.05.2010. Das Einlenken der Finanzverwaltung betrifft natürlich (zunächst ?) nur einen Einzelfonds, aber lässt durchaus nachdenken, ob nicht auch bei anderen Fonds ein Einlenken der Finanzverwaltung möglich sein könnte. Wir konnten allerdings bislang weder die rechtliche Relevanz auch für andere Fonds prüfen, noch die Zusammenhänge verifizieren. Wir haben Ihnen eine Kopie des uns zugespielten Schreibens der LHI, die wir Montag kontaktieren werden, ins Internet gestellt, die Sie mit diesem Link (Medienfonds Schreiben der LHI) abrufen können.

Wichtig: Die LHI informiert die Anleger, dass auf Grund der „besonderen Umstände des Vertragswerkes Ihrer Fondsgesellschaft“ die Betriebsprüfung nach LHI-Kenntnisstand in Abstimmung mit dem Bayerischen Finanzministerium nicht mehr vom (steuerschädlichen) „Vorliegen abstrakter Schuldversprechen“ ausgeht. An der Aktivierung einer Kaufpreisforderung werde nicht mehr festgehalten. Zwar halte die LHI die prospektierte Behandlung der Lizenzschlusszahlung unverändert für richtig, jedoch stelle die nunmehr geplante steuerliche Behandlung durch die Finanzverwaltung mit einer verkraftbaren Abweichung vom ursprünglichen prospektierten Ergebnis aus Sicht der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft einen gut akzeptierbaren Kompromiss dar. In der Entscheidungsvorlage wird der Kompromiss den Anlegern nahegelegt. (Anmerkung „Der Immobilienbrief“: Die meisten Anleger dürften das unter Alternativengesichtspunkten als Geschenk des Himmels sehen. Das Finanzamt dürfte einige Planungen durcheinandergebracht haben. Verzinsungsrisiken und Liquiditätsentzug machen den Klageweg wenig attraktiv und dürften im Erfolgsfall viele Anleger nicht mehr persönlich interessieren. Wir wetten allerdings, dass es Lehrer geben wird, die für einen Dekaden-Prozess stimmen werden.)

Inwieweit diese aus wirtschaftlicher Sicht vor dem Hintergrund der ursprünglichen Risiken weitreichende Entwarnung auf andere Fonds übertragbar ist, bedarf einer separaten Prüfung. Allerdings sind die Gründe für den steuerlichen Rückzug der Finanzverwaltung, die uns in einem ersten Backgroundgespräch als „Schreiben einer Bank über ihre Finanzierungsabsichten“  benannt wurden, eher marginal.

Zum Background: Steuerliche Unbillen hatten Medienfondsanleger im letzten Jahr um den Schlaf gebracht. Steuernachforderungen von bis zu 40% des Anlagebetrages waren durchaus an der Tagesordnung. Bei einem Mehrleistenden aus Anfang der Dekade kommen da leicht 6-stellige Netto-Beträge zusammen. Schließlich waren auf die rückwirkend ermittelten Steuerforderungen durch andere Ermittlung der ursprünglichen Anfangsverluste 6% jährlich an Zinsen hinzugekommen. Für streitbare Geister oder monetär nicht flexible Anleger drohen für jedes Jahr weitere 6%, die mit Zinseszinseffekt durchaus lästig werden können. Nach übereinstimmender Branchenauffassung waren die steuerlichen Konsequenzen nicht auf sportliche Gestaltungen zurückzuführen. Die nachträglich geänderte Auffassung des Finanzamtes hatte Fonds der gesamten Branche und gerade auch der konstruktiv eher zurückhaltenden Marktführer getroffen. Fazit: Wenigstens einmal eine positive Botschaft, die sogar Hoffnung macht.