OIF – Regierung überarbeitet Gesetzentwurf; Bewertungsabschlag vom Tisch

Die Bundesregierung hat seinen Gesetzentwurf zu den Offenen Immobilienfonds überarbeitet. Demnach sollen Anleger künftig Anteile in Höhe von 30.000 Euro zurückgeben können. Neuanleger sollen einer Haltefrist von 2 Jahren unterworfen werden. Die FK-Quote soll bei 30% anstatt der bisher gelpanten 50% liegen. Der Bewertungsabschlag ist, zum Glück, vom Tisch. Dieser hätte für manches Produkt wohl das Aus bedeutet. Die Fnds müssen allerdings ihre Immobilien jedes Quartal bewerten lassen. Laut Dr. Matthias Danne von der Deka bedeuetet das für die Fonds keine wesentliche Kostensteigerung. Das Markt wird in den nächsten Jahren, lt. Danne von einer einstelligen Zahl von Fonds geprägt sein. (Mehr lesen Sie im nächsten Immobilienbrief am 22.01.2011.)