Presserecht (8): Die Wort- und Bildberichterstattung

Philipp von Mettenheim

Bilder können wie Texte Aussagen enthalten. Das Foto eines Fußballspielers bei einer bestimmten Partie enthält die Aussage, dass jener Spieler in dieser Partie gespielt hat. Auch die Kombination aus Wort und Bild kann eigene Aussagen enthalten. Eine Fernsehreportage über Nitratbelastungen von Mineralwasser mit dem Etikett einer bestimmten Mineralwasser-Marke als Hintergrundbild trifft die Aussage, dass die gezeigte Marke etwas mit der Belastung zu tun hat. Wird neben einem Beitrag über Telefonsex das Bild einer leicht bekleideten Dame abgedruckt, so kann der Eindruck entstehen, dass eben diese Dame Telefonsex anbietet.

Häufig werden archivierte Fotos oder computergenerierte Fotomontagen verwendet, um in Ermangelung von Bildern eines konkreten Ereignisses einen Beitrag zu illustrieren. Das ist natürlich zulässig. Dennoch besteht die Gefahr, dass dadurch der Leser irregeführt wird und dieser den Eindruck von einem tatsächlichen Hergang erhält, der gar nicht zutrifft. Um das zu vermeiden, sollten solche Bilder deutlich gekennzeichnet werden. Im Fernsehen wird beispielsweise „Archiv“ zu den Bildern eingeblendet.

Eine Redaktion wird sich also nicht nur zu fragen haben, ob die Aussagen eines Beitrages zulässig sind oder ob eine Fotografie unter urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Aspekten verwendet werden darf (Presserecht (7)), sondern auch, ob nicht durch eine Kombination von Text und Bild unzulässige Behauptungen aufgestellt werden.

Die Ansprüche, mit welchen Journalisten und Verleger konfrontiert sein können, sind die gleichen, wie bei der Wortberichterstattung (Presserecht (6)). Wird durch eine Kombination von Wort und Bild eine unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt, so stehen beispielsweise Unterlassungs- oder Gegendarstellungsansprüche im Raume.

Die beiden eingangs genannten Fälle der Mineralwasser-Marke und der leicht bekleideten Dame waren Gegenstand der Rechtsprechung. Mit Erfolg hatte sich das Unternehmen der Mineralwasser-Marke dagegen gewehrt, dass Zuschauer aus dem Bericht die unzutreffende Behauptung entnehmen können, die Marke habe etwas mit der Nitratbelastung zu tun. Auch die leicht bekleidete Dame hatte Erfolg, denn sie wollte nicht, dass Leser den falschen Eindruck gewinnen, sie böte Telefonsex an.