„CDU/CSU und FDP haben mit ihren Koalitionsbeschlüssen den Weg in den Verschuldungsstaat bereitet. Die gerade erst im Sommer mit breiter Mehrheit beschlossene Schuldengrenze wird so vom Bund selber untergraben“ kommentiert der Berliner Finanzsenator Ulrich Nußbaum.
Nußbaum rechnet damit, dass die Schulden der öffentlichen Hand bis 2013 von derzeit rd. 1 500 Mrd. Euro auf über 2 100 Mrd.. Euro steigen – das wäre ein Zuwachs von mehr als einem Drittel. Hieran sind die Koalitionsbeschlüsse mit etwa 70 bis 80 Mrd. Euro beteiligt; der Rest entfällt auf die steuerpolitischen Beschlüsse noch vor der Bundestagswahl und die Bekämpfung der aktuellen Finanzmarktkrise.
„Jetzt kommen in nur fünf Jahren noch einmal 600 Mrd. Euro dazu. Und das alles nur um Klientelpolitik zu finanzieren, statt die Lasten der Finanzmarktkrise abzubauen. Die Krise kann keine Dauerentschuldigung für finanzpolitische Untätigkeit und neue Schulden sein“ so Nußbaum.
Denn den weitaus größten Preis werden die Länder zahlen müssen; sie sind zu mehr als der Hälfte an den Einnahmerückgängen beteiligt. In der Folge wird die Verschuldung der Länder unausweichlich ansteigen. Für Berlin werden sich die Mindereinnahmen im Zeitraum 2010 bis 2013 nach erster Einschätzung auf etwa zweieinhalb Mrd. Euro belaufen. „Pro Jahr fehlen Berlin bei voller Wirksamkeit der Koalitions-Beschlüsse über 700 Millionen Euro“ sagte der Finanzsenator. Dies entspräche 50.000 Studienplätzen, 100.000 Kita-Plätzen oder 250 Schulen. Die Beschlüsse der Koalition bezeichnete der Senator unverantwortlich.
Der Senator fordert deshalb den Schulterschluss der Länder im Bundesrat. „Auch die CDU-geführten Bundesländer dürfen ihre föderale Verantwortung nicht vergessen. Ich frage mich, wo die CDU Ministerpräsidenten und ihre Finanzminister in den letzten zwei Wochen waren, denn auch ihre Länder werden auf Dauer in eine strukturelle Unterfinanzierung getrieben. Wenn der Bund die Finanzierungsfähigkeit der Länder weiterhin so untergräbt, sind die Länder gezwungen, die Frage der Finanzordnung in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.“