VDIV: Verbraucherschutz in der Wohnungswirtschaft muss endlich vorangetrieben werden

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in verschiedenen Handwerksberufen appelliert der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) an die Politik, endlich auch den verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienverwalter einzuführen. „Es ist an der Zeit, sich endlich dem Verbraucherschutz in der Wohnungswirtschaft anzunehmen“, betont VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Immobilienverwaltungen managen treuhänderisch ein Billionenvermögen für Millionen Bürger. Dennoch besteht für sie noch immer nicht das geringste Mindestmaß an nachzuweisender Grundlagenausbildung. Aus Sicht des VDIV Deutschland ist es richtig, in Gewerken, in denen eine unsachgemäße Ausübung Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet, höhere Anforderungen an die Qualifikation zu stellen. „Aber wenn beispielsweise Fliesenleger oder Raumausstatter Fehler in ihrer Arbeit machen, ist das für Verbraucher in der Regel mit vergleichsweise geringen Schadenssummen verbunden. Wenn jedoch Immobilienverwaltungen fehlerhafte Beschlüsse fassen, falsche Abrechnungen erstellen, die Gesundheit der Bewohner gefährden oder Investitionen in die Gebäudesubstanz ausbleiben, gefährdet das nicht zuletzt die private Altersvorsorge von Millionen Bürgern“, verdeutlicht Kaßler. Hier muss der Gesetzgeber endlich handeln, insbesondere da er die Anschaffung von Wohneigentum durch zahlreiche Maßnahmen unterstützt.

Die Schäden, die Eigentümern, Mietern und auch der Branche selbst durch fehlerhafte Verwaltung entstehen, können mit mindestens 200 Millionen Euro jährlich beziffert werden, so Berechnungen des VDIV Deutschland und des Deutschen Mieterbunds. Zusätzlich werden jedes Jahr knapp 260.000 Verfahren zu Wohnungsmiet- und -eigentumsfragen vor deutschen Gerichten verhandelt – das entspricht etwa einem Viertel aller Verfahren.

„Die zahlreichen neuen Verordnungen, die der Gesetzgeber insbesondere im Mietwohnungsbereich erlassen hat, dürften diese Zahlen weiter ansteigen lassen. Denn wie sollen Kleinvermieter sie mit all ihren Details und Anpassungen rechtssicher umsetzen? Für sie sind Immobilienverwalter ein wichtiger

Ansprechpartner – doch nur dann, wenn bei ihnen eine angemessene Sachkunde vorausgesetzt werden kann“, betont der VDIV-Deutschland-Geschäftsführer.

Hintergrund

Die Bundesregierung hat zwar in der vergangenen Legislaturperiode die Einführung einer Berufszulassungsregelung vereinbart, jedoch wurde der ursprünglich vorgesehene Sachkundenachweis (der bereits im Referentenentwurf festgehalten war) durch eine weitgehend wirkungslose Weiterbildungspflicht im Umfang von zwanzig Stunden in drei Jahren (!) ersetzt. Diese muss weder bei zertifizierten Weiterbildungsanbietern abgeleistet noch ihre Erfüllung aktiv nachgewiesen werden. Dabei haben Immobilienverwaltungen mittlerweile über 60 Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen. Da die Eigentumswohnung für viele Eigentümer die größte Investition ihres Lebens und elementarer Bestandteil ihrer privaten Altersvorsorge ist, fordert der VDIV bereits seit Jahren mit Nachdruck einen entsprechenden Nachweis der Qualifikation von Immobilienverwaltern. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber in zunehmendem Maße Gesetze novelliert und technologische Anforderungen an Wohngebäude im Zusammenhang mit Klimaschutzmaßnahmen steigen.