Das Berliner Verwaltungsgericht hat heute die vom ADAC unterstützten Klagen von zehn Berlinerinnen und Berlinern gegen die Umweltzone als unbegründet abgewiesen. Anders als die Kläger sahen die Richter die von der Berliner Umweltverwaltung vorgelegten Daten und wissenschaftlichen Studien als belastbare Grundlage für die Einführung einer Umweltzone an. Es gäbe keinen Grund, an der positiven Wirkung der Umweltzone zu zweifeln.
Die ab Januar kommende zweite Stufe der Umweltzone werde eine weitere Senkung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte bringen, so die Senatsumweltverwaltung. Die Behörde rechnet ab dem nächsten Jahr damit, dass dadurch insgesamt mehr als zehn Tage mit Überschreitungen des Feinstaubgrenzwertes vermieden werden können. Handlungsbedarf bestehe, denn die erlaubte Zahl von 35 Überschreitungen wurde aufgrund ungünstiger Wetterlagen erstmals nach zwei Jahren an der Frankfurter Allee mit inzwischen 37 Tagen wieder übertroffen.
Auch die Stickoxidbelastung müsse weiter gesenkt werden, denn der ebenfalls ab 2010 einzuhaltende Grenzwert werde an vielen verkehrsreichen Straßen noch deutlich überschritten.