Wohnungs-REITs doch nicht Tod?

In einer Pressemitteilung vom 13. April berichtet das Magazin Reits-in-Deutschland, dass die Bundesregierung nach einem Weg sucht, Mietwohnungen als Bestandteil von Reits zuzulassen.

Das Bundesfinanzministerium und das Bundesbauministerium seien „in Absprache“, ob es sinnvoll sein könne, den sozialen Wohnungsbau bei den REITs auszunehmen, sagte der Finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, im Interview mit REITs in Deutschland. Er selbst, so Dautzenberg, befürworte den Einbezug von Wohnimmobilien in REITs. Er sehe aber auch, dass die Interessen der Mieter angemessen zu berücksichtigen seien. Nach derzeitiger Gesetzeslage dürfen deutsche REIT-AGs keine Gebäude besitzen, die zu 50 Prozent oder mehr durch Wohnungen belegt sind und vor dem 1. Januar 2007 gebaut wurden. Der Ausschluss dieser so genannten Bestandswohnimmobilien aus dem Portfolio der 2007 in Deutschland eingeführten steuertransparenten Immobilien-AGs wurde seinerzeit mit Mieterschutzerwägungen begründet. Vertreter der Immobilienwirtschaft haben die Regel immer kritisiert und unter anderem angeführt, dass sowohl REITs mit Sitz im Ausland also auch alle andere Immobilienkapitalgesellschaften unbegrenzt in Wohnungen investieren dürfen. Die Abschaffung der Beschränkung gehört zu den wesentlichen Forderungen der Branche im Zusammenhang mit einer möglichen Novelle des REIT-Gesetzes. Im Gespräch mit REITs in Deutschland geht Dautzenberg auch mit Vertretern der Immobilienunternehmen hart ins Gericht. Die Branche solle nicht ständig neue Forderungen an die Politik erheben. Anstelle „jede Woche eine neu Sau durchs Dorf zu treiben“ wäre es nach Ansicht Dautzenbergs besser, konstruktiv mitzuarbeiten. „Die Politik in Sachen REITs mit Schlagworten wie ‚Vom Ungefähren ins Diffuse‘ zu brandmarken, ohne eigene Vorschläge auf den Tisch zu legen, die erstens den Bundeshaushalt nicht belasten und zweitens die Anlegerinteressen im Auge behalten, halte ich für Nebelkerzenwürfe ohne Substanz“, so der Politiker.