Zoff bei HSH und Hamborner

Handelsblatt und Immobilien Zeitung berichteten von Streit bei dem Vor-Reit Hamborner AG und seinem Mehrheitsgesellschafter HSH, der vor kurzem dem Hamborner Vorstand Roland Stauber den Job und vielleicht auch ein wenig seines guten Rufes kostete. Inhaltlich stehen sich dabei die Positionen der Beteiligten krass gegenüber. Ein internes Rechtfertigungsschreiben des HSH Real Estate Vorstandsvorsitzenden Marc Weinstock erhebt dabei deutliche Vorwürfe gegen das Handelsblatt. Er bestätigt dies später auch noch einmal. Wir kennen den Sachverhalt natürlich auch nicht, aber wir kennen die Arbeitsweise der Handelsblatt-Kollegen, ihren auch heute noch hohen eigenen Anspruch an journalistische Ethik und vor allem auch ihre Angst vor rechtlichen Folgen einer unzutreffenden Berichterstattung. Gerade auch der Hinweis in dem internen Schreiben, das Handelsblatt sei korrekt aufgeklärt worden, dürfte die HSH nun zwingen, dies auch zu untermauern. Zurück zu den Inhalten des Streits:

Lästig für die HSH ist der Zoff bei einer kleinen Beteiligung eigentlich nur, weil das Restrukturierungskonzept wohl den Verkauf der HSH Real Estate vorsieht. Das Handelsblatt hatte berichtet, der Hamborner Vorstand Stauder habe sich mit Gutachten gegen einen Rahmenvertrag zwischen der Hamborner AG und einer HSH-Tochter gewehrt, der von der HSH eingefädelt worden sei und der der HSH Tochter das pauschale Recht auf Bewertung von Kaufobjekten, Beraterauswahl und Kaufvertragsvorverhandlung gegen üppige Provisionierung oberhalb des Marktes gegeben habe. Des Weiteren solle wohl auch eine Transaktion ohne Einbeziehung des Vorstandes eingefädelt worden sein. Es sollten wohl Gewerbeimmobilien der gebeutelten TAG in die Hamborner überführt werden. Das von Stauber in Auftrag gegebene Gutachten stellte dann auch einen Verstoß gegen Aktienrecht fest.

Der Aufsichtsrat mit John von Freyend an der Spitze, der, wie letzte Woche gemeldet, die Aufsichtsrats-Tantieme der Hamborner in neue Regionen transformierte, trennte sich von Stauber. Das Gutachten beruhe auf einer „unzutreffenden Darstellung des Sachverhaltes“ stellt der direkt angesprochene Vorstandsvorsitzende Marc Weinstock in einer uns vorliegenden Stellungnahme an die Mitarbeiter zum Handelsblatt-Artikel fest. Ein Gegengutachten entlastete dann auch HSH und Aufsichtsrat. Marc Weinstock stellt in seiner internen Stellungnahme an die Mitarbeiter fest, „dass keine Verstöße gegen Rechtsnormen vorliegen, und auch die Rechtsabteilung der HSH Nordbank hat diese Einschätzung bestätigt.“

„Der Artikel im Handelsblatt vermengt einige wenige Fakten mit vielen Unwahrheiten und haltlosen Spekulationen.“ ergänzt Weinstock. Es seien auch vor der Veröffentlichung mehrere Gespräche mit den Journalisten des Handelsblattes geführt worden und der korrekte Sachverhalt sei erläutert worden. Auch die Vorstände sowie der Aufsichtsratsvorsitzende der Hamborner AG hätten die Darstellung gegenüber dem Handelsblatt mehrfach bestätigt. Dennoch – so moniert Weinstock mit Bezug auf Journalismus resigniert – hätten sich die Journalisten des Handelsblatt dazu entschlossen, den Artikel zu veröffentlichen, weil der HSH Nordbank-Konzern involviert sei und der Artikel allein deshalb spannend sei.

„Der Immobilienbrief“ meint dazu: Es bleibt Unsicherheit. Natürlich haben Gesellschafter weitreichende Rechte – zu Recht. Dazu gehört das Recht des Aufsichtsrates, den Vorstand zu ernennen oder zu entlassen, auch wenn es im Einzelfall falsch oder auch ungerecht sein könnte. Das ist von der vertraglichen Situation, deren Aus­gestaltung einen Vorstand für die Risiken entschädigen sollte, völlig unabhängig. Allerdings sollte der Vorgang fair erfolgen. Andererseits gibt das Aktiengesetz den rechtlichen Rahmen. Und allein durch Statements sind wir nicht zu überzeugen, dass das üblicherweise seriös recherchierende Handelsblatt eben „Fakten mit Unwahrheiten“ vermengt haben solle. Hier dürfte sich die HSH ungeschickt in Handlungszwang manövriert haben. Bis zum Beleg des Gegenteils bleiben wir bei der Recherche-Seriositäts-Vermutung des Handelsblatt.