BSI und ZIA fordern Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts

Mit Unverständnis reagieren die immobilienwirtschaftlichen Spitzenverbände darauf, dass noch immer kein Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts aus dem Haus des Bundesjustizministeriums vorliegt. Die in der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) zusammengeschlossenen Verbände und der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. kritisieren die schleppende Umsetzung: „Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung festgeschrieben, das Mietrecht vor allem zur Vereinfachung der energetischen Sanierung von Wohnungen anpassen zu wollen. Von Seiten der Immobilienwirtschaft liegen konstruktive Vorschläge auf dem Tisch. Jetzt muss auch dringend das parlamentarische Verfahren beginnen“, sagte Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BSI und Präsident des Immobilienverbandes IVD in Berlin.

Das komplizierte Verfahren bei der Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen und eine gerechtere Lastenverteilung stehen weit oben auf der Agenda bei der anstehenden Änderung des Mietrechts. „Wir sehen die Bundesregierung eindeutig in der Pflicht, das Mietrecht mit Blick auf Erleichterungen der energetischen Modernisierung von Wohnungen in Deutschland zu vereinfachen. Zur Erreichung der selbst gesteckten Klimaziele der Bundesregierung ist dies ein unerlässlicher Schritt“, ergänzte Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA.

„In den politischen Gesprächen, die wir geführt haben, konnten wir eine breite Zustimmung für die Eckpunkte der Änderung des Mietrechts in den Regierungsfraktionen erkennen. Deshalb ist es umso weniger verständlich, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht eingeleitet worden ist“, so Kießling.

Immobilienwirtschaft und Bundesregierung sind sich darin einig, dass das Mietrecht geändert werden muss, um die Rahmenbedingungen für die energetische Sanierung von Wohnungen für die Eigentümer verlässlicher zu machen. Damit das Klimaschutzziel der Bundesregierung mit einer Einsparung von 80 Prozent des CO2– Ausstoßes im Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 erreicht werden kann, ist eine Sanierungsquote von mindestens zwei Prozent erforderlich. Die Anpassung des Mietrechts an die aktuellen Erfordernisse  ist  ein Baustein zur Umsetzung des Energiekonzeptes der Bundesregierung und daher dringend geboten. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland tätigt bereits seit Jahrzehnten immense Investitionen, um ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Es besteht allerdings auch weiter großer Handlungsbedarf. Auch die Bundesregierung muss ihren Teil dazu beitragen. „Neben der Bereitstellung von geeigneten Förderinstrumenten sehen wir diesen Beitrag vor allem in der Änderung des Mietrechts“, fassten die Verbands-Präsidenten die gemeinsame Position von BSI und ZIA zusammen.  

Die BSI

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft vertritt bundesweit und auf europäischer Ebene die Interessen von sieben immobilienwirtschaftlichen Spitzenverbänden. BFW, GdW, IVD, DDIV und BVI bewirtschaften rund 12 Mio. Wohneinheiten und verwalten weitere rund 250.000 Gewerbeeinheiten. Der vdp steht für 63 Prozent der gewerblichen und 26 Prozent der Wohnimmobilien-Finanzierung, der VGF für mehr als drei Viertel des Marktes der Anbieter geschlossener Fonds. Die BSI steht damit für nahezu die Hälfte aller Mietverhältnisse in Deutschland. Weitere Informationen über die BSI unter www.bsi-web.de.