Deikon Gläubiger stimmen Sanierung zu

Die ehemalige Boetzelen AG, die mittlerweile Deikon heißt, ist in schwere See geraten. Nun haben auf drei Veranstaltungen alle Gläubiger der von der Deikon emittierten Anleihen allen Beschlussvorschlägen der Verwaltung zur Sanierung im Kern zugestimmt. Das lässt Spielraum für Spekulationen, denn ganz so reibungslos dürften die Verhandlungen nicht abgelaufen sein. 

„Wir freuen uns über die positive Entscheidung unserer Gläubiger. Nach dem Verlauf der Gläubigerversammlungen haben wir den Eindruck, bei den Anlegern ein Verständnis für die Alternativlosigkeit der Zinsanpassung erzielt zu haben. Wir sind – ungeachtet der engen Personaldecke der DEIKON GmbH und ungeachtet der Kürze der Zeit – sehr um weitere Aufklärung bemüht. „, so Karl F. Hunold, Geschäftsführer der DEIKON GmbH. 

Auf der Grundlage der im Rahmen der Veranstaltungen erörterten Ertrags- und Finanzplanung sowie des Sanierungskonzeptes bleibt die positive Fortführungsprognose des Unternehmens bestehen. Nach dem positiven Abstimmungsverhalten der Anleihegläubiger geht die Geschäftsführung bis auf Weiteres davon aus, dass die DEIKON GmbH mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und darauffolgenden Geschäftsjahr zahlungsfähig bleibt. 

Da die erforderliche Mehrheit des jeweiligen Anlage-Nennwertes in Höhe von 50 % des jeweilig ausstehenden Anleihennennbetrages nicht zu den Versammlungen der Anleihegläubiger erschienen war, sind die Beschlüsse wegen des fehlenden Nennwertquorums nicht rechtskräftig. 

Mit dem positivem Gläubigervotum wurde allerdings die Möglichkeit geschaffen, weitere Gläubigerversammlungen einzuberufen, bei denen die qualifizierte Präsenzmehrheit von 75% aller abgegebenen Stimmen für die Beschlussfassung ausreicht. 

„Die Abstimmungsergebnisse machen uns bislang zuversichtlich, dass wir bei den anschließenden Gläubigerversammlungen die erforderliche Zustimmungsmehrheit für unser Sanierungskonzept erhalten werden. Bis dahin werben wir weiterhin intensiv um das Verständnis und die Zustimmung aller Beteiligten“, sagt Geschäftsführer Karl F. Hunold. 

Die DEIKON GmbH wird in Kürze über die Unternehmens-Website, den Bundesanzeiger, das Handelsblatt und die depotführenden Banken zu einer jeweils zweiten Gläubigerversammlung einladen. Das konkrete weitere Procedere wird in den jeweiligen Einladungen beschrieben.