Gläubigerausschuss bestätigt Dr. jur. Michael Jaffé einstimmig als vorläufigen Insolvenzverwalter der Wirecard AG

Aschheim/München. Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 29. Juni 2020 im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. In seiner konstituierenden Sitzung bestätigte der vorläufige Gläubigerausschuss heute einstimmig Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter als vorläufigen Insolvenzverwalter. Der ebenfalls am 29. Juni 2020 vom Amtsgericht München eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter erstattete in der mehrstündigen Sitzung einen ersten Bericht. Demnach haben sich bereits zahlreiche Interessenten weltweit für den Erwerb von Geschäftsbereichen gemeldet. Der vorläufige Gläubigerausschuss gab daraufhin grünes Licht für einen internationalen Investorenprozess unter Einschaltung von Investmentbanken.

Vordringlichstes Ziel im vorläufigen Insolvenzverfahren ist es, den Geschäftsbetrieb der Konzerngesellschaften zu stabilisieren. Dies gilt sowohl für die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen als auch für die weiteren Geschäftsbereiche, die unabhängig davon zu sehen sind. Dazu werden intensive Gespräche mit Kunden, Handelspartnern und den Kreditkartenorganisationen geführt. Es kann jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard Gruppe gestellt werden müssen mit dem Ziel, diese Gesellschaften unter den Schutz eines Insolvenzverfahrens zu stellen und nach Möglichkeit fortzuführen. Die Wirecard Bank AG ist weiterhin nicht insolvent, Auszahlungen an Händler und Kunden der Wirecard Bank werden ohne Einschränkungen ausgeführt. Die britische Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct Authority, FCA) hat die zunächst nach dem Insolvenzantrag der Wirecard AG verhängten Restriktionen gegen die Tochtergesellschaft Wirecard Card Solutions Ltd. mit Wirkung von 30. Juni 2020 frühmorgens wieder aufgehoben. Damit sind mehrere Hunderttausend Konten wieder für die Abwicklung von Zahlungen frei gegeben. Kunden können ihre darauf bezogenen (Kredit)-Karten wieder wie gewohnt nutzen.