Grundsteuerreform – das nächste Bürokratiemonster?

Die Grundsteuer soll reformiert werden. Das ist auch richtig, denn die Werte zur Ermittlung der Grundsteuer stammen aus den Jahren 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland). Die Wertermittlung bei Neu- und Ausbauten ist so zunehmend schwierig und intrasparent, so der Bund der Steuerzahler. Die nun beschlossene Reform sei jedoch gut gemeint jedoch schlecht gemacht, denn das vorgesehene Berechnungs-Modell hätte deutliche Schwächen, da die Werte sehr kompliziert zu berechnen seien. So sollen Faktoren wie Dachform, Unterkellerung und Alter von Gebäuden wichtige Merkmale für die neue Bewertung sein.
Zum Hintergrund

Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr beginnen. Rund 35 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Frühestens 2022 sollen die ersten Grundstückseigentümer neue Bewertungsbescheide erhalten. Tatsächlich gezahlt würde die Grundsteuer auf Basis der neuen Werte dann womöglich erst 2027. Es ist zu erwarten, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht noch mit dem geltenden Bewertungsrecht befassen wird, denn dem Gericht liegen mehrere Verfahren dazu vor.