HSH Nordbank beschließt Kapitalerhöhung

Die HSH Nordbank hat auf seiner heutigen Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist notwendig, um die Auflagen der EU-Kommission zu erfüllen. Der Bank wurde auferlegt, über die bisherige Vergütung der Zweitverlustgarantie der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein hinaus eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 500 Mio. Euro an die garantiegebende Anstalt der Länder, die HSH Finanzfonds AöR, zu leisten.

Die Kapitalerhöhung erfolgt durch die Ausgabe von neuen Aktien. Der Bezugpreis im Nennwert von 10 Euro beträgt 13,05 Euro. Um den übrigen Aktionären die Möglichkeit zu geben, ihre Beteiligungsquoten an der Bank zu wahren, erhalten diese in entsprechender höhe Bezugsrechte auf neue Aktien. Die Bezugsfrist beträgt 2 Wochen. Sollten die übrigen Aktionäre ihr Recht nicht ausüben, steigt  der Anteil der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein an der Bank auf 85,4% (83,3%).