IBG/LBB – Freispruch nach 8 Jahren im Fondsskandal

In den 90er Jahren hatten die LBB-Fonds mit Milliarden-Umsätzen für Furore und gute Einnahmen der Landesbank Berlin geführt. Wichtigste Merkmale der Fonds waren die Vielzahl der enthaltenen Objekte – wir können uns an 80 Objekte in einem Fonds erinnern – und die 25-Jahresgarantie der Prognoserechnung. Als das Modell zerbrach, suchte man frei nach dem Motto „wo ein Schaden ist, gibt’s auch einen Gauner“ die Schuldigen im Management. Ein Freispruch nach 8 Jahren ist zwar peinlich, aber ändert nichts. 8 Jahre Strafverfolgung sind Strafe genug. Dafür braucht es keine Richter mehr in Deutschland.

In den 90ern glaubte man noch an die unaufhaltsame Wertsteigerung der Immobilie, die zwischenzeitliche Prognoseabweichungen immer wieder einholen würde. Unabhängig von der Qualität der Immobilien, für die wir 1994 den Begriff „Prärieimmobilien“ prägten, erwies sich die Garantie der in der Prognoserechnung enthaltenen Inflationsannahme und deren Steigerungswirkung auf die Mieten als Denkfehler, der bei sinkenden Inflationsraten einen dreistelligen Millionenbetrag kostete. Der Initiator garantierte nämlich nicht nur die anfänglichen Mieten mit faktischer Inflationierung, sondern direkt auch noch die Höhe der Inflation für die nächsten 25 Jahre.

Nach dem Zusammenbruch der Immobilen und Baumanagement der Bankgesellschaft Berlin GmbH (IBG) in 2002/2003 war von Risiken in Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro die Rede. Wir schätzten die Risiken damals auf etwa 3 Mrd. Euro zzügl. der Wertverluste und Kosten aus der Abwicklung. Das dürfte aus heutiger Sicht auch in etwa eingetroffen sein. Wir hatten damals schon auf eine „aktive Risikobereitschaft“ der Bank hingewiesen, wobei die Höhe des damals realistisch zu kalkulierenden Schadens mit den vorherigen Erträgen der Bank korrespondierte. Ein „G`schmäckle“ bekam die Angelegenheit durch die Einbringung von Problemkrediten in Fonds. Hier geriet der Berliner Politiker Klaus-Rüdiger Landowsky in Verdacht, mitgestaltet zu haben.  

Nach inzwischen rund 8 Jahren ist der letzte Strafprozess in der vergangenen Woche mit einem Freispruch der Angeklagten zu Ende gegangen. Das Landgericht Berlin sprach mit Urteil vom 14.02.2011 – (526) 2 StBJs 1173/01 KLs (4/05) – die Angeklagten im „Bankenverfahren“ gegen Landowsky und fünf ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung und sieben ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrates der IBG vom Vorwurf der Untreue zum Nachteil der IBG frei. Trotz Mängeln in der Kalkulation der Mietgarantiegebühren sei das Verhalten insgesamt als nicht pflichtwidrig einzustufen.

Es ging in diesem letzten Verfahren noch um zwei geschlossene Immobilienfonds, LBB Fonds 12 und IBV Fonds Deutschland 1. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, sie hätten die im Gegenzug für die langfristig abgegebenen Mietgarantien über 25 Jahre vereinnahmten Mietgarantieprovisionen nicht ausreichend kalkuliert und des Weiteren das Fondsgeschäft mit einem unzureichenden Risikocontrolling betrieben. Der Schaden habe dadurch bei diesen beiden Fonds bei ca. 200 Mio. Euro gelegen. Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass das Verhalten der Angeklagten bei den Fondsschließungen als insgesamt nicht pflichtwidrig einzustufen sei.

Im Übrigen habe die Beweisaufnahme ergeben, dass die Gesellschafterinnen LBB, Berliner Bank, BerlinHyp und Bankgesellschaft Berlin AG in Kenntnis der Risiken der Fortsetzung der LBB-Fonds-Reihe mit den o.g. Fonds zugestimmt hätten. Diese Zustimmung sei ihrerseits nicht pflichtwidrig und schließe den Tatbestand der Untreue daher aus.

Da es für eine Strafbarkeit wegen Untreue auf den Zeitpunkt der Fondsschließungen per 31. Oktober 1998 und per 31. Oktober 1999 ankomme und die IBG zu diesen Zeitpunkten nach allen internen und externen Gutachten nachweislich nicht in ihrer Existenz gefährdet gewesen sei, scheide eine Verurteilung auch dann aus, weil sich das Risiko aus den Mietgarantieverpflichtungen eben erst später manifestiert habe.