Im Jagdfeld-Prozess prüfen Anwälte Strafanzeige wegen Prozessbetrug

Im Schadensersatzprozess von Unternehmer Anno August Jagdfeld gegen die Signa Iduna-Versicherung erheben die Anwälte des Unternehmers jetzt den Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs gegen einen früheren leitenden Mitarbeiter des Dortmunder Konzerns. Hintergrund sind Unterlagen zum Beitritt zu einer Schutzgemeinschaft, die die Signal Iduna in dem seit über drei Jahren laufenden Prozess erst jetzt auf ausdrückliches Verlangen des Gerichts vorgelegt hat. Daraus ergibt sich, dass die Versicherung maßgeblichen Einfluss auf zentrale Elemente des Schutzgemeinschafts-Vertrages genommen hat – und bislang vernommene Zeugen falsch ausgesagt haben sowie auch schriftlich falsch vorgetragen wurde.
So hat die Versicherung nunmehr zwei Versionen des Vertrages vorgelegt. In der ersten Fassung, die bislang verheimlicht wurde, hatte Schutzgemeinschafts-Geschäftsführer Fritsch noch vorgesehen, dass jedes Mitglied die gleiche Stimmkraft hat (One Man, one Vote). Tatsächlich aber haben Signal Iduna-Vorstandschef Ulrich Leitermann und seine frühere rechte Hand Klaus-Dietrich Schrepp eine andere Version unterzeichnet, in der es ergänzend heißt: „Auf je voll 1.000,00 € der Beteiligung am Kapital der Gesellschaft entfällt eine Stimme.“ Die Stimmkraft in der Schutzgemeinschaft hat sich also an der Anlagesumme bemessen – und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, an der Anzahl der Köpfe. Da Großanleger Signal Iduna mit € 5 Mio. am Adlon-Fonds beteiligt ist, hatten die Kleinanleger in der Schutzgemeinschaft damit praktisch nichts zu sagen. Die Versicherung konnte also alleine schon ausweislich des Vertrages der Schutzgemeinschaft ihre Strategie maßgeblich bestimmen.
Der zweite zentrale Unterschied zwischen den beiden Versionen betrifft die finanzielle Ausstattung der Schutzgemeinschaft. War ursprünglich vorgesehen, dass deren Geschäftsführer, der inzwischen verstorbene Anwalt Fritsch, den zweiten Teil der Beitragsgelder eigenständig von den Mitgliedern der Schutzgemeinschaft einfordern konnte, so heißt es nunmehr in der unterschriebenen Fassung ergänzend, „wenn dies die Schutzgemeinschaft mehrheitlich beschlossen hat.“ Da die Signal Iduna der mit deutlichem Abstand größte Anleger in der Schutzgemeinschaft war, hatte die Versicherung somit auch eine finanzielle Steuerungsmöglichkeit von Fritsch und der Schutzgemeinschaft. Denn erst auf mehrheitlichen Beschluss sollte die zweite Tranche fließen.
Damit sind zum wiederholten Male in diesem Verfahren zentrale Dokumente in verschiedenen Versionen aufgetaucht, mit denen die Signal Iduna Gericht und Öffentlichkeit im Dunkeln lässt. Bereits das Schreiben eines vermeintlichen Anlegervertreters, mit dem die Rufmordkampagne gegen Anno August Jagdfeld 2009 begann, konnten Jagdfelds Anwälte in mindestens fünf unterschiedlichen Versionen nachweisen.
„Damit sind die Parallelen zum Fall von Leo Kirch gegen die Deutsche Bank immer offenkundiger. Auch dort musste erst die Staatsanwaltschaft ermitteln, bis die Wahrheit ans Licht kam“, sagte Jagdfeld-Anwalt Mario Wegner.