IVG Insolvenzplan – Aktionäre und Gläubiger stimmen zu

Im Insolvenzplanverfahren der IVG Immobilien AG hat die Mehrheit der Verfahrensbeteiligten heute bei dem vom Gericht angesetzten Erörterungs- und Abstimmungstermin dem vom Vorstand erstellten Insolvenzplan zugestimmt.

Alle im Zuge des Insolvenzplanverfahrens gebildeten Gruppen stimmten dem Insolvenzplan zu. Innerhalb der einzelnen Gruppen wurde der Insolvenzplan von den Gläubigern bzw. Aktionären entweder einstimmig oder mit überwiegender Mehrheit angenommen.

Die Gläubiger stimmten dem Plan insgesamt mit 99,47 Prozent zu, die Aktionäre mit 56,93 Prozent der Stimmen.

Der Insolvenzplan bedarf nun noch der Bestätigung durch das Insolvenzgericht.

Der Insolvenzplan sieht die Zahlung einer Insolvenzquote von mindestens 60 Prozent an nicht nachrangige unbesicherte Gläubiger vor. Das Bezugsrecht der Altaktionäre bei den nach einer Kapitalherabsetzung auf Null vorgesehenen Kapitalerhöhungen wurde ausgeschlossen. Für Nachranggläubiger wurde im Insolvenzplan keine Regelung getroffen.

Nach erfolgter Bestätigung des Insolvenzplans durch das Gericht und anschließender Rechtskraft ist die Durchführung der Kapitalmaßnahmen für die Mitte des Jahres 2014 vorgesehen. Das Unternehmen geht derzeit davon aus, dass eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens im dritten Quartal 2014 erfolgen kann.