Klageerwiderung im WOBA-Prozess in Dresden

Die WOBA-Gesellschaften haben heute ihrerseits Widerklagen gegen die Stadt Dresden eingereicht. Darüber hinaus wurde auch der Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann persönlich sowie die Stadt Dresden verklagt.

In den Klageerwiderungen  und Widerklagen wird dargelegt, dass die Klagen der Stadt Dresden unbegründet  und darüber hinaus rechtsmissbräuchlich sind und ihre Erhebung nicht dem  Mieterschutz dient, sondern vor allem handfeste wirtschaftliche Aspekte eine  Rolle spielen dürften. So hat Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann nach Bekanntgabe der  Klagedrohung der Stadt Dresden Anfang März als Gegenleistung für ein  Unterbleiben der Klageerhebung unter anderem die Forderung aufgestellt, dass  die Stadt Dresden an einem sich dann einstellenden Kursanstieg der GAGFAH  S.A.-Aktie partizipiert. Hätte die GAGFAH dem zugestimmt und wäre der  Rechtsstreit auf dieser Grundlage beendet worden, wäre der GAGFAH-Aktienkurs  voraussichtlich wieder entsprechend gestiegen – und die Stadt Dresden hätte an  den von ihr selbst veranlassten Kursbewegungen kräftig verdient. Der Aktienkurs  der GAGFAH S.A. war zuvor durch eine unzutreffende Sachverhaltsdarstellung,  durch gezielte Informationen an die Medien sowie durch die Klageandrohung und  zuletzt Klageerhebung der Stadt Dresden erheblich gefallen. Allein im Zeitraum  von Anfang März, d.h. kurz vor der Klageankündigung durch die Stadt Dresden,  bis Mitte Mai hat die GAGFAH S.A. an der Börse rund eine halbe Milliarde Euro  an Wert verloren.