Landesarchiv Duisburg – Kölb Kruse gewinnt vor Gericht

In einem Rechtsstreit der KÖLBL KRUSE GmbH gegen einen Medienkonzern im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Planung und Bau des Landesarchivs in Duisburg hat die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg jetzt die Position der Essener Projektentwickler in einem entscheidenden Punkt nachdrücklich
bestätigt. Dabei geht es um die Umstände und Zeitabläufe beim Erwerb des privaten Grundstücks des RWSG-Speichers durch KÖLBL KRUSE für die Arrondierung einer Baufläche im Duisburger Innenhafen.
In zahlreichen Mediendarstellungen wird bis heute immer wieder behauptet, KÖLBL KRUSE sei durch einen „Insider-Tipp“ vorab darüber informiert gewesen, dass auf diesem Gelände das Landesarchiv errichtet werden solle und habe infolgedessen dem Land das Grundstück „vor der Nase wegschnappen“ können. Tatsächlich spielten die Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. der Stadt Duisburg zur Errichtung des Landesarchivs beim Ankauf
der fraglichen Parzelle keine Rolle. KÖLBL KRUSE war bereits seit Jahren mit dem Grundstückseigentümer in Kaufverhandlungen und plante ursprünglich, auf der betroffenen Fläche einen Bürokomplex zu errichten.
Diese Sicht wird vom Landgericht Hamburg ausdrücklich geteilt. Die Pressekammer stellt klar, dass das beklagte Medienunternehmen durch seine Berichterstattung nicht mehr den Eindruck erwecken darf, „die Klägerin (KÖLBL KRUSE) habe ihre Entscheidung, das Grundstück des RWSG-Speichers zu kaufen, erst getroffen, nachdem sie erfahren habe, dass das Land NRW das Grundstück erwerben wollte, um dort das Landesarchiv NRW zu errichten“
(Protokoll der öffentlichen Sitzung des Landgerichts Hamburg vom 27.04.2012; Az.: 324 O733/11).
Im Hinblick auf die Situation nach dem Grundstückskauf durch KÖLBL KRUSE erweisen sich bisherige Annahmen in der öffentlichen Diskussion ebenfalls als irrig. So wird bis heute immer wieder angeführt, die Stadt Duisburg habe ein Vorkaufsrecht für besagte Parzellen gehabt. Dies trifft nicht zu. Zu diesem Schluss kommt jetzt ein Gutachten der Kanzlei TaylorWessing: „Die Stadt Duisburg hatte im Jahr 2007 keinerlei rechtliche Möglichkeit, sich die
Verfügungsbefugnis über die für die Entwicklung des Projektes Landesarchiv NRW benötigten Flächen zu verschaffen…Zugriffsmöglichkeiten durch Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte gab es nicht…Die Stadt Duisburg hätte sanierungsrechtliche Vorkaufsrechte nicht ausüben dürfen, weil dies nicht durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt gewesen wäre.“

KÖLBL KRUSE geht davon aus, dass diese Richtigstellungen Bestandteil der künftigen Medienberichterstattung über Planung und Bau des Landesarchivs sein werden. Berichterstattungen, die den jetzt gerichtlich festgestellten unzutreffenden Eindruck vermitteln oder entsprechende Tatsachenbehauptungen enthalten, wird KÖLBL KRUSE
konsequent auf dem Rechtswege verfolgen.