Neue Regeln für geschlossene Fonds

 

Die Bundesregierung hat sich am 16. Februar mit den Neuregelungen für geschlossene Beteiligungsmodelle beschäftigt. Anleger sollen künftig besser vor Produkten des „Grauen Kapitalmarktes“ geschützt werden.

Die Änderungen betreffen vor allem die ca. 80.000 freien Finanzvermittler. Diese sollen künftig nicht von der BaFin sondern von den jeweiligen Gewerbeaufsichtsämtern kontrolliert werden. Zusätzlich müssen Finanzvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, einen Sachkundenachweis erbringen und bei der IHK registriert sein. Berater müssen demnächst beim Anleger ein sog. Vermögensanlagen-Informationsblatt ausfüllen, das die Vergleichbarkeit von Produkten vereinfachen soll. Die Prospekte der Fonds sollen von der BaFin zusätzlich auch auf deren Stimmigkeit überprüft werden. Auch die Provisionen, die Vermittler kassieren, sollen offengelegt werden. Emissionshäuser müssen zukünftig einen Jahresabschluss für ihre Produkte erstellen.

VGF Hauptgeschäftsführer Eric Romba ist zufrieden mit den Änderungen. Nun gilt es die neuen Regeln umzusetzen. „Das beste Gesetz nützt nichts, wenn es an einem adäquaten Vollzug fehlt. Darüber hinaus müssen die betroffenen freien Vertriebe genügend Zeit erhalten, sich auf die neuen Anforderungen einstellen zu können“, so Romba.