Regierungsviertel Berlin – Leblos, leer, langweilig – Bezirk Mitte legt Sechspunkteplan zur Hauptstadtentwicklung vor

Das Regierungsviertel zwischen Hauptbahnhof und Wilhelmstraße, ein Bereich mit bundespolitischer Bedeutung, besticht nach Ansicht von Baustadtrat Ephraim Gothe des Bezirks Mitte und Eva Högl, Bundestagsabgeordnete (für den Wahlkreis Mitte), gegenwärtig vor allem durch Ödnis und Leere, weit entfernt von urbaner Stadtentwicklung. „Derzeit entwickeln sich die Dinge in Richtung einer monotonen Nutzung durch Bundesbehörden, was weder im Sinne einer lebendigen Stadt, noch der später dort beschäftigten Bundesbediensteten ist. Es gilt daher, den Diskurs über die Hauptstadtplanung wieder streitbar zu führen, durchaus auch in den Parlamenten, dem Deutschen Bundestag, dem Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlung“, heißt es.

by_Rainer-Sturm_pixelio.de

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Beide Politiker legen einen Sechspunkteplan zur Hauptstadtentwicklung vor, denn das bisher geschaffenen sei viel zu schön, es nur den Politikern, abgeschottet hinter Zäunen, Mauern und Hecken, allein zu überlassen.

Der Plan im einzelnen:

1.

Die Bundesregierung muss für die Hauptstadtplanung eine/-n verantwortliche/-n Ansprechpartner/-in benennen. Derzeit agieren die einzelnen Ministerien in Ihrer Standortpolitik autonom und unabgestimmt.

2.

Der Bund verfügt in zentralen innerstädtischen Lagen über etwa doppelt so viele Grundstücke, wie er für einen Umzug aller in Bonn verbliebenen Ministerien benötigt. Es ist perspektivisch ein Standortkonzept für alle Ministerien zu entwickeln.

3.

Bei dem Standortkonzept dürfen im Bereich des Spreebogens und an der Wilhelmstraße keine monotonen Behördenviertel entstehen. Eine urbane Mischung mit „normaler“ Stadt muss das Ziel sein, auch im Interesse der Bundesbediensteten.

4.

In einem Aushandlungsprozess zwischen Bund und Stadt müssen Flächen identifiziert werden, die „normalen“ städtischen Funktionen zugeführt werden. Auch der Bund ist hierbei gefordert, wohnungspolitisch Verantwortung zu übernehmen und Wohnformen für breite Schichten der Bevölkerung anzubieten.

5.

Zur Integration weiterer Ministerien in den städtischen Kontext müssen wesentliche Erdgeschosszonen mit öffentlichen Nutzungen (Geschäfte, Restaurants, Öffentlichkeitsarbeit) untersetzt werden. Die konkrete Architektur muss über hochkarätige Wettbewerbe gefunden werden.

6.

Zwischennutzungen auf den noch nicht bebauten Flächen können sinnvoll sein, müssen zukünftig jedoch mit qualitätsvoller Gestaltung einhergehen. Dies betrifft private Flächen ebenso wie Flächen der Stadt und des Bundes.

Weiteres dazu in Der Immobilienbrief Berlin Nr. 39 / 25. Februar 2011