Scheinanmeldungen bekämpfen – neue Regeln ab 1.11.2015

Vermieter müssen zukünftig wieder innerhalb von zwei Wochen dem Mieter schriftlich oder elektronisch den Ein- oder Auszug bestätigen. Damit will der Gesetzgeber sog. Scheinanmeldungen bekämpfen. Diese Regelung gab es bereits vor über 10 Jahren. Wenn der Vermieter die Bescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellt, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.