Senat gibt grünes Licht für Börsengang der GSW

 

Der Senat stimmte heute auf Vorlage von Finanzsenator Ulrich Nußbaum einem Börsengang der GSW Immobilien GmbH zu. Damit folgen GSW und Senat der Vereinbarung von 2004, wonach jede Verfügung über Geschäftsanteile bis 2014 grundsätzlich der Zustimmung des Landes Berlin bedarf. Durch eine Zusatzvereinbarung werden die Rechte des Landes und der Mieter gewahrt. Die Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und der GSW werden dem Abgeordnetenhaus in einer Sondersitzung am 19. April 2010 zur Zustimmung vorgelegt. Im Rahmen der Ergänzungsvereinsbarungen zahlen die GSW-Eigentümer nach Unterzeichnung einen zusätzlichen Kaufpreis von 30 Millionen Euro an das Land Berlin. (Lesen Sie bitte dazu auch Der Immobilienbrief Berlin Nr. 29)