Senat legt neues Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vor: Berlin ist bundesweit Vorreiter bei sozialen Mindeststandards

Berlin vergibt in Zukunft öffentliche Aufträge an bietende Unternehmen, wenn eine Mindestentlohnung von 7,50 Euro an das eingesetzte Personal gezahlt wird und darüber hinaus die tarifrechtlichen Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz beachtet werden. Dazu hat der Senat auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Harald Wolf, einen Entwurf des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz zur Kenntnis genommen. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes.

Diese Regelungen sind erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme zu erhalten und eine ungesteuerte Subventionierung von Unternehmen, die Lohndumping betreiben, zu unterbinden. Durch allgemeine und transparente Mindestentgeltregelungen können die derzeit bestehenden starken Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen maßgeblich reduziert werden.