Neukirchen-Vluyn: Das Landgericht Kleve hat die Auffassung der RAG Montan Immobilien über die Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages „Neukircher Feld“ zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und dem Unternehmen durch ein Urteil vom 15. Februar 2022 bestätigt.
Die RAG Montan Immobilien hatte die Stadt Neukirchen-Vluyn auf Erfüllung des im Juni 2019 mit der Stadt geschlossenen Grundstückskaufvertrages verklagt. Die Stadt hatte in den vergangenen Monaten die Zustimmung zu einer vereinbarten Grundstücksteilung und somit den Vollzug des Kaufvertrages verweigert. Sie berief sich auf die Nichtigkeit des Vertrages und einen von ihr erklärten Rücktritt vom Vertrag.
Mit dem Urteil widersprach das Gericht der Auffassung der Stadt. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Entscheidung des Neukirchen-Vluyner Stadtrates vom 27. Januar 2021, das Bebauungsplanverfahren für das Neukircher Feld zu stoppen und jegliche weiteren Planungsschritte für ein Wohnquartier auf dem Areal zu beenden.
Die RAG Montan Immobilien hatte das Projekt gemeinsam mit Politik und Verwaltung der Stadt Neukirchen-Vluyn auf den Weg gebracht. Hierzu wurde mit der Stadt 2018 eine Absichtserklärung zum Projekt (Letter of Intent (LOI)) geschlossen. Im Jahr 2019 veräußerte die Stadt das Grundstück an die RAG Montan Immobilien. In Vorbereitung des Bebauungsplans schlossen Anfang 2020 Stadt und RAG Montan Immobilien noch einen städtebaulichen Vertrag ab. Die Immobilientochter der RAG wollte in Neukirchen-Vluyn in direkter Nachbarschaft zum von ihr seit 2010 realisierten Wohnquartier Niederberg 1|2|5 ein weiteres Wohngebiet entwickeln. Im „Neukircher Feld“, einer vormals agrarisch genutzten Fläche, sollten auf rund 57.000 qm Fläche ca. 50 Einfamilienhäuser und rund 30 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern entstehen.